Finger weg vom Streikrecht!

FAU-Banner. Foto: Schwarze Katze, Friedensfest 2010

FAU-Gewerkschaften positionieren sich zur Gesetzesinitiative in Sachen
Tarifeinheit

Bereits im Sommer haben der DGB und der Arbeitgeberverband BDA eine
gemeinsame Gesetzesinitiative gestartet, mit der die vom
Bundesarbeitsgericht gekippte Tarifeinheit gesetzlich wieder hergestellt
werden soll. Diese Initiative wird nicht nur von den Fachgewerkschaften
verurteilt, sondern hat auch in den Reihen des DGB selbst für Kritik
gesorgt. Erwartet werden derzeit konkrete Schritte der Regierung und der
Parteien, die fast durchweg ihre Bereitschaft zu einem solchen Gesetz
signalisiert haben – trotz ernster Bedenken von Verfassungsrechtlern.

Nun haben sich auch verschiedene FAU-Gewerkschaften zu der
Gesetzesinitiative positioniert. Diese werten sie als einen „schweren
Angriff auf das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit“, wie es in einem
gerade veröffentlichten Positionspapier heißt. „Durch die der BRD eigene
Verquickung von Tarif-, Streik- und Gewerkschaftsrecht würde ein solches
Gesetz die Handlungsfreiheiten von Gewerkschaften deutlich einschränken
und gegen die Verfassung ebenso wie gegen internationale Konventionen
verstoßen“, so Dörthe Stein von der FAU-Kampagne „Finger weg vom
Streikrecht!“. „Dabei ist die BRD in Sachen Streikrecht ohnehin ein
Entwicklungsland, wie die Verbote von Arbeitskämpfen der Lokführer, der
Piloten, aber auch der FAU gezeigt haben“, so Stein weiter.

Die FAU-Gewerkschaften teilen die Einschätzung, dass es bei der
Initiative um die Abwehr missliebiger Gewerkschaften geht. „Das betrifft
jedoch nicht nur die Fachgewerkschaften, sondern auch uns als FAU und
etwaige alternative Gewerkschaftsverbände“, so Stein. In dem
Positionspapier wird argumentiert, dass das BAG-Urteil ein stückweit
mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten geschaffen habe: „enttäuschte
Belegschaften sind nunmehr nicht länger an die Friedenspflicht eines
dürftigen Tarifvertrages gebunden“, heißt es dort. „Die Belegschaften
würden mit dem geplanten Gesetz aber mehr denn je geknebelt werden“, so
Stein, die in dem Gesetz eine Entmündigung der Arbeitnehmer sieht: „Wir
brauchen mehr Ungehorsam in den Betrieben und keine verkappte
Arbeitsfront, mit der die Beschäftigten ihre eigenen Interessen hinter
denen des Standortes zurückstellen sollen“. In diesem Kontext verweisen
die FAU-Gewerkschaften darauf, dass die Initiative in der Tradition
einer „nationalistischen Wirtschafts- und Gewerkschaftspolitik“ stehe,
die „auf Kosten der Beschäftigten anderer Länder betrieben“ werde.

„Wir werden die Entwicklung genau beobachten und richten uns schon mal
auf Widerstand ein“, so Stein. „Wenn es die Situation erfordert, werden
wir Seite an Seite mit den Fachgewerkschaften und kritischen
DGB-GewerkschafterInnen für den Gewerkschaftspluralismus eintreten.“

Das vollständige Positionspapier zum Download als PDF.

Kampagnenseite Finger weg vom Streikrecht!

Sanktionsmoratorium

Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium setzt sich dafür ein, dass Hartz IV Empfänger nicht länger Sanktionen unterworfen sind. Infos über diese unterstützenswerte Forderung gibt es auf folgender Webseite: www.sanktionsmoratorium.de

Ohne (M)Ich AG, Foto: Schwarze Katze, fotografiert an einer Häuserwand in Bielefeld

Atheisten gegen Zwangsdienst

Ja zur Abschaffung der Wehrpflicht
Atheistenverband gegen jede Art von Zwangsdienst

IBKA, 15.06.10

Die aktuellen Pläne zur Abschaffung der Wehrpflicht stoßen beim
Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) auf
nachdrückliche Zustimmung. „Eine Abschaffung der Wehrpflicht ist
überfällig“, meint René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Ausschlaggebend für die Haltung des IBKA sind nicht finanz- oder
militärpolitische, sondern rechtspolitische Erwägungen. „Ein
verpflichtender Wehrdienst stellt einen Eingriff in die individuellen
Freiheitsrechte dar, für es den keine Rechtfertigung gibt“, so Hartmann.

Der IBKA lehnt entsprechend auch die Einführung neuer Zwangsdienste, wie
beispielsweise ein allgemeines soziales Pflichtjahr, ab.

Kritik an 1 Euro Jobs

Die Landesgartenschau Hemer 2010 GmbH beschäftigt 1 Euro Jobber. Ob das zusätzliche Arbeiten sind, wie im Gesetz vorgeschrieben, ist die Frage. Eine gewinnorientierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte eigentlich ihre Leute regulär bezahlen können statt auf Mittel der Sozialversicherung zurückzugreifen. Ausserdem fällt für die von 1 Euro Jobbern mit verrichtete „Stadtbildpflege“ ein grösseres Arbeitsvolumen an, da viele LGS Besucher viel auf den Boden fallen lassen. Besonders negativ fallen die Verpackungen des neuen McDonalds auf, die überall rumfliegen. Wie wäre es damit diese in den Mülleimer zu werfen oder McDonalds ganz zu meiden? Dann müssen zwangsverpflichtete Arbeitslose auch keinen Müll aufheben. In Iserlohn gab es übrigens 2005 eine Strassentheateraktion gegen „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“. Mehr…

Flugblatt der Montagsdemo Iserlohn
Unter dem Titel „Zwangsarbeit im Stalag VI A in Hemer“ wurde bei der Montagsdemo in Iserlohn ein Flugblatt verteilt. Im folgenden zitieren wir einen Absatz daraus:

„Sie sind nur die billigsten Arbeitskräfte im Dienst der „Allgemeinheit“. Wir haben uns an sie gewöhnt. Und darüber das Denken vergessen. Spätestens, wenn die Kassen aufgemacht werden, wird sich zeigen, dass auch der Einsatz von 1-€-Jobber bei der LSG nicht gemeinnützig,sondern rechtswidrig ist und nach derzeit geltender Rechtslageden Straftatbestand von Sozialleistungsmissbrauch erfüllt. Die Landesgartenschau in Hemer verfolgt rein kommerzielle, keine„gemeinnützigen“ Interessen. Wer nicht bezahlt, kommt nicht hinein. Damit reiht sich Hemers Bürgermeister Esken nahtlos in die Reihe derer ein, die sich (und/oder ihre Behörde) an der kranken Hartz IV- Gesetzgebung bereichern. Nur das Abartige daran ist: in Hemer werden wieder Zwangsarbeiter auf dem Gebiet des Stalag 6a zum Einsatz genötigt.“

So nicht!
Ob das rechtswidrig ist oder nicht, wird sich erst zeigen, wenn ein 1 Euro Jobber gegen seinen Einsatz klagt. Dies ist allerdings aus Angst vor Schikanen der ARGE in solchen Fällen recht unwahrscheinlich. Den Vergleich mit dem Stalag VI A würden wir in dieser Form nicht machen, da das Stammlager VI A ein Sterbelager war, in das die völlig entkräfteten Zwangsarbeiter ihre letzten Tage verbringen mussten. 1 Euro Jobs sind zwar nicht potentiell tödlich wie im 3. Reich, aber beides ist de facto Zwangsarbeit und daher abzulehnen. Wer einen 1 Euro Job ablehnt, dem droht ein Drittel Kürzung beim ohnehin geringen Hartz IV Satz. Bei der zweiten Ablehnung beträgt die Kürzung zwei Drittel und bei der dritten gibt es gar kein Geld mehr. Also ist Arbeiten für einen Euro die Stunde „offiziell“ freiwillig, de facto aber nicht. Die grundsätzliche Kritik an 1 Euro Jobs in dem Flugblatt der Montagsdemo ist löblich, aber den Vergleich mit Konzentrationslagern durch die Zwischenüberschrift „Armut macht eben nicht frei“ und den Abdruck des Fotos der Aufschrift des KZ Buchenwald Tores „Jedem das Seine“ finden wir in diesem Zusammenhang daneben. Der faschistische bzw. protestantistische Arbeitsethos ist zwar derselbe, aber es gibt auch Unterschiede: Die Landesgartenschau stellt sich durch das Zulassen der Ausstellung über das Stalag VI A der dunklen Vergangenheit. Ein 1 Euro Job auf der Landesgartenschau ist zwar eine Einschränkung der persönlichen Freiheit durch unterbezahlte Arbeit und die verlorene Lebenszeit und de facto Zwangsarbeit, aber das LGS-Gelände ist kein Konzentrationslager. Bei aller Sympathie für das soziale Anliegen der Montagsdemo und bei aller berechtigten Kritik an 1 Euro Jobs: So nicht!

Schwarze Katze, http://schwarze.katze.dk

Quelle: Terminseite Sauerlandpark