Wie jedes Jahr steht nun auch wieder der Kauf der neuen Schulbücher bevor. Im Juni letzten Jahres bekamen die Eltern der Grundschulkinder sowie die Eltern der Kinder, welche die weiterführenden Schulen besuchen, das Schreiben über die zu beschaffenden Schulbücher überreicht. Von den Kosten dieser Anschaffung müssen die Eltern der Schulkinder nach § 96 Schulgesetz mit einem Eigenanteil zwischen 10 und fast 40 Euro (Schulkindergarten 11 €, Grundschule 17,64 €, Haupt-, Real-, Gesamtschule und Gymnasium 38,22 €, Sonderschule 38,22 €) selbst tragen. Sozialgeldempfänger (nach SGB XII) können die Kosten hierfür weiterhin beantragen mit Hoffnung auf Kostenübernahme durch die Stadtverwaltung. Jedoch gilt dies nicht mehr für Leistungsempfänger der ARGE, welche nun Leistungen nach Hartz IV (SGB II) beziehen. Daher wurden Anträge von ALG II-Empfängern bei der ARGE abgelehnt.
Kein Geld für Bücher
Von vielen Schulen wurde man leider nicht hinreichend informiert, ob und wo die Schulkinder preiswert gebrauchte Bücher bekommen könnten. An manchen Schulen war dies gar nicht möglich, weil neue Bücher eingeführt worden sind. Die Meisten kauften natürlich diese Schulbücher und nahmen das Geld von den ohnehin dürftigen Leistungen. Im Alter von 14 Jahren beträgt der Regelsatz mit 207 Euro genauso viel wie für einen Säugling. Zusätzliches Kindergeld gibt es bei Hartz IV nicht, es wird mit dem Regelsatz verrechnet.
In anderen Städten gab es Härtefonds für die Schulbuchbeschaffung von Kindern von ALG II-Empfänger/innen. In Iserlohn hat diese Idee keine Mehrheit im Stadtrat bekommen. Man hatte sich etwas anderes ausgedacht.
Am 01. September 2006 erschien in der Lokalzeitung ein Artikel, in dem Schulressortleiter Kowalski sich erfreut zeigte. Von "nur" 28 Kindern war die Rede, für die eine Kostenübernahme der Schulbücher erfolgen "musste".
Wer nun an Herrn Kowalski einen Brief schrieb mit der Bitte, die Kosten auch für seine/ihre Kinder zu Übernehmen, erhielt eine Antwort von Bereichsleiter Wolfgang Kolbe mit der Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme und der Erklärung, dass die Neuregelung des Schulgesetztes des Landes NRW die Ursache für diese Belastung ist. Auch erhielten man folgende Information: "Die Schulen wurden jedoch angewiesen, wenigstens die größte Not zu lindern und die Bücher zu beschaffen, wenn sie in den ersten Schultagen feststellen sollten, dass in Einzelfällen Kinder ohne die entsprechenden Bücher in die Schule gekommen sind." Nur in diesen Fällen wurden die Kosten von der Stadt erstattet.
Was also folgt daraus? Müssen im nächsten Schuljahr alle Empfänger von ALG II ihre Kinder ohne Schulbücher zur Schule schicken und diese dann vor der ganzen Klasse als Hartz IV-Bezieher outen, damit die Stadt die Kosten übernimmt?
Das Friedensplenum fordert:
- Erneute Änderung des Schulgesetzes des Landes NRW für völlige Lehrmittelfreiheit, denn Bildung ist eine wichtige Zukunftsaufgabe.
- Bis das erreicht ist soll die ARGE die tatsächlichen Kosten für Schulbedarf erstatten. Schulbücher und -materialien sind als Bildungsausgaben anzuerkennen, zumindest in dieser Höhe muss das bisher einbehaltene Kindergeld auch ausgezahlt werden.