Was passiert mit den Kindern wenn ich einfahre???
Interim # 172, 05.12.91

Von vielen Eltern/Müttern haben wir mitbekommen, dass durch ihre Kinder, die Entscheidung, ob und was sie politisch arbeiten, wie sie sich bei Demos, bei Aktionen usw. verhalten, stark eingeschränkt wird. Uns selber geht es genauso. Es besteht eine permanente Unsicherheit: Wer versorgt unsere Kinder, wenn wir einfahren, wie können sie als Druckmittel gegen uns eingesetzt werden?

Wir haben uns hauptsächlich damit beschäftigt, wie die ’elterliche Sorge’ im Voraus auf andere, den Kindern vertraute Personen, übertragen werden kann, weil wir denken, dass die Unsicherheit, ob die Kinder ins Heim kommen, oder zu den verhassten Schwiegereltern oder sonst wem, mit dem wir auf keinen Fall einverstanden sind, ganz schön viel an zusätzlichem Druck für die einzelnen im Knast macht.

Wenn dies vorher soweit wie möglich geklärt und abgesichert ist, haben die jeweiligen Frauen und Männer, die Kinder betreuen, auch eine ganz andere Grundlage, sich für bestimmte politische Arbeiten zu entscheiden. Um eine genauere Einschätzung zu bekommen, was im Fall einer Verhaftung mit den Kindern geschieht, haben wir uns mit Anwältinnen zusammengesetzt. Bei den Gesprächen ist herausgekommen, dass es grundsätzlich nicht mehr üblich ist die Kinder vorschnell in Heime zuschieben; selbst das Jugendamt lehnt eine solche Praxis erst mal ab, stattdessen wird nach Möglichkeiten gekuckt, wie das Kind in ihrem/seinem gewohnten Umfeld bleiben kann. Das ist natürlich keine Garantie, aber bei den uns bekannten politischen Verhaftungen von Eltern ist so was wie Heim nicht gelaufen.

Im Falle einer verschärften Repression, ist es sehr wohl vorstellbar, dass das Kind zwangsuntergebracht ist, um die Eltern / Mütter zu "strafen" und unter Druck (Aussagebereitschaft?) zu setzen. Natürlich ist die Vorraussetzung einer korrekten Unterbringung der Kinder, dass es überhaupt mehrere Bezugspersonen für das Kind gibt!!! Darüber müsste sich mal allgemeiner in der "Scene" Gedanken gemacht werden, denn, wenn dies nicht der Fall ist, heißt das natürlich meist für die MÜTTER, dass sie aus Verantwortungsbewusstsein dem Kind gegenüber auf alle möglichen politischen Arbeiten verzichten müssen. Kind oder Politik – so getrennt muss das eigentlich nicht laufen, wenn andere bereit sind auch Verantwortung zu übernehmen!!!

Dies soll als Appell aufgefasst werden, sich mal im Bekanntenumfeld darüber auszutauschen, wie welche Kinder eigentlich versorgt werden, wo es notwendig ist die eine oder andere zu unterstützen. Wenn es mehrere Bezugspersonen, dann taucht da noch ein anderes Problem auf, nämlich, dass durch auseinanderbrechende Gruppen, WG’s ... die Bezugspersonen der Kinder öfter mal wechseln. Deshalb ist es wichtig, dass ihr Personen angebt, zu denen ihr grundsätzlich das Vertrauen habt, dass sie sich in eurem Sinne um eine gute Unterbringung und Versorgung des Kindes kümmern; dabei ist es egal, ob das Kind dann tatsächlich bei ihnen wohnt oder bei mittlerweile vertrauten Personen. Mit älteren Kindern kann das ja auch schon gemeinsam abgeklärt werden.

Wie übertrage ich die "elterliche Sorge" im voraus auf andere Personen??
Bei alleinerziehenden Eltern besteht oft eine Amtspflegschaft für das Kind. Es wäre gut diese sofort aufzuheben, damit sich im Falle einer Verhaftung nicht gleich das Amt einschaltet. Soweit wir wissen, ist die Aufhebung unproblematisch, wenn ihr kein Geld über die Unterhaltsvorschusskasse kriegt, und es keinen amtsbekannten Stress mit dem Vater gibt, das Amt also davon ausgeht, er zahlt und kümmert sich. Erkundigt euch, ob die Aufhebung bei euch möglich ist. Weiter bestimmt ihr mindestens 2 Menschen, die alternativ die "elterliche Sorge" für einen solchen Fall übernehmen. In einer ausführlichen, schriftlichen Erklärung begründet ihr, wie lange und intensiv diese Menschen das Kind schon kennen und warum ausgerechnet sie das Kind betreuen sollen. Eine solche Erklärung zeigt, dass ihr euch intensiv um das Kind kümmert, und kann vor Gericht, als Argument für euch verwand werden, falls euch unterstellt wird, ihr selber wärt ja gar nicht in der Lage gewesen, euch korrekt um euer Kind zukümmern. Diese Erklärung, sowie eine kurze Bestätigung der betreffenden Personen, sollte notariell beglaubigt werden und allen Betroffenen zugänglich sein. Wenn ihr die 2 Personen bestimmt, dann achtet nicht nur auf die Beziehung zwischen ihnen und dem Kind, sondern auch, dass eine der beiden in "geregelten Verhältnissen" lebt (gute Wohnung, Kinderzimmer, geregeltes Einkommen, genug Zeit usw.)

Was gibt es zu tun, wenn’s dann tatsächlich passiert ist? (3xHolz)
Ist Frau/Mann eingefahren sollte der Mensch, der das Kind versorgen wird, so schnell wie möglich zum Vormundschaftsgericht gehen. So wird erst mal verhindert, dass die Bullen das Kind abholen. Außerdem sollte eine Anwältin benachrichtigt werden, die sich um die Belange des Kindes kümmert. Kinder sollten bei Demo’s oder Aktionen nie alleine in der Wohnung gelassen werden. In den nächsten Wochen kommt das Jugendamt (Termin muss angegeben werden!) und überprüft die Verhältnisse, in denen das Kind lebt. Sowohl mit den Erwachsenen als auch mit dem Kind wird ein Gespräch geführt; mit dem Ziel, deren Beziehung untereinander beurteilen zu können. Deshalb ist es bei jüngeren Kindern schon wichtig, das zur angegebenen Person eine Vertrautheit besteht.

Ab 14 Jahren erhalten die Kinder ein Mitspracherecht vor Gericht. Die Kinder werden nicht gegen den Willen des Sorgeberechtigten zu ihren Großeltern oder anderen Verwandten gesteckt. Auch hier findet eine Überprüfung statt, ob zwischen Kind und Verwandten überhaupt eine intensive Beziehung existiert. Die Angehörigen würden wahrscheinlich als erste gefragt werden, ob sie bereit wären, das Kind aufzunehmen, wenn ihr nichts festlegt, aber automatisch gibt’s da keinen Vorzug.