Probezeit? Ende!
Flugblatt der anarchosyndikalistischen Gruppe "Freie Vereinigung aller Berufe Berlin-Brandenburg"


Also wirklich!

Auch wenn mensch gerade erst angefangen hat einen Beruf zu lernen, es gibt keinen Grund sich alles gefallen zu lassen, erst recht nicht, wenn Eure Probezeit vorbei ist. Die Probezeit beträgt max. 3 Monate (nach Ausbildungsbeginn) darf Dir ohne Angaben von Gründen jederzeit gekündigt werden. Danach bist Du als Auszubildende/r praktisch unkündbar. Die einzige Möglichkeit für einen Chef Dich loszuwerden ist (nach § 15 Abs. 2 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz) Dir 1. schriftlich und 2. aus "wichtigem Grund" zu kündigen. Wichtige Gründe wären Konkurs und Delikte wie schwerer Diebstahl, schwere Körperverletzung oder auch ständiges zu spät kommen. Wenn Du aber mal zu spät kommst, Fehler bei der Arbeit machst und vieleicht mal was mitgehen lässt, dann ist das kein Kündigungsgrund.
 Manche Meister neigen dazu in Stresssituationen mit Kündigungsdrohungen um sich zu schmeissen aber das hat wie gesagt keine Konsequenzen ausser, dass die gute Laune sich verabschiedet.

Ausbildungsfremde Arbeit

Nach § 6 Abs. 1 BBiG habt ihr das Recht ausbildungsfremde Arbeit zu verweigern. Gemeint sind Botengänge, dauernd schwer tragen, putzen und lang andauernde monotone Tätigkeiten.
Aber auch Überstunden! Jetzt gibt es natürlich viele Gründe, das nicht so eng zu sehen. Sei es, dass Du Deine Kollegen/innen abends nicht hängen lassen willst, oder weil Du auf das Betriebsklima Rücksicht nimmst. Vieleicht findest Du die zu verrichtende Tätigkeit auch besonders interessant.

Vor allem aber solltest Du klar machen, dass es sich um Zugeständnisse von Dir handelt, wenn Du diese oder jene Tätigkeit ausführst. Besonders wenn es um Überstunden geht wärst Du schön blöd, wenn du nicht das verlangst, was Dir zusteht. Schleißlich sollte es auch Dir um Zugeständnisse gehen, die Dir das Leben und Arbeiten leichter machen. Gesellen bekommen bei Überstunden normalerweise ca. 25% Aufschlag. Das macht bei einer Ausbildungsvergütung sicher nicht viel her, ws sei denn Du feierst Deine Überstunden im Verhältnis 1 zu 1,35 ab. Überhaupt ist ein Azubi der Mehrarbeit leistet kein Azubi mehr, sondern mindestens (je nach Qualifikation) Ungelernte - bzw. Angelernte Hilfskraft und der steht der Tariflohn zu. Je nach Alter und Tarif sind das 12 - 25DM.