Schwarze Katze Seite zum Bikker Prozess gegen den "Henker von Ommen"
Prozess gegen den SS-Mann Herbertus Bikker vor dem Landgericht Hagen wegen Mord


Kundgebung am 08.09.03 vor dem Hagener Landgericht


Am 15.11.97 fand eine Antifa-Kundgebung gegen Gottfried Weise, den "Tell von Auschwitz", statt. In dem Redebeitrag, der am Abend des 15. Novembers 1997 vor Weises Haus gehalten wurde, wurde auch Bezug auf Herbertus Bikker genommen:

"Menschen mit so einer Vergangenheit haben kein Recht, in Ruhe zu sterben! Unsere Aktionen gegen die Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker, Theodor Oberländer und heute gegen Gottfried Weise sollen die Erinnerung wachhalten, daß es Menschen gab und gibt, die trotz Übermacht, Hoffnungslosigkeit und Barbarei das Unrecht bekämpften und bekämpfen. Wir grüßen mit unserer Kundgebung die überlebenden Menschen aus den Vernichtungslagern, aus den Ghettos, aus den Widerstandsgruppen in den Städten und Wäldern. Sie kämpften gegen die Nazibarbarei, weil vor ihren Augen ihre getöteten Familienangehörigen in den Kalkgruben lagen, die in Viehwagen nach Auschwitz gekarrt wurden. Sie kämpften in Erinnerung an ihre gefolterten GenossInnen, sie kämpften in Erinnerung an die Erstickten in den Gaskammern. [...] Wenigstens heute soll der Nazimörder Weise davon träumen, daß seine Opfer wieder lebendig werden und ihn zur Verantwortung ziehen."
Quelle: Antifa NRW Zeitung Winter 1997

- Kundgebung vor dem Hagener Landgericht 08.09.03
- Bilder der Demo gegen H. Bikker in Hagen 1995
- Der Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker vor Gericht! Veranstaltung am 01.09.03
- NS-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker und die deutsche Justiz Antifaschistische Nachrichten 24/96
- NS-Kriegsverbrecher H. Bikker vor Gericht Antifa Wuppertal, 21.08.03
- Kommentare zum Bikker-Prozess September 03
- „Bikkerprozess mit Fragen“ PDS Hagen, 08.09.03
- Historische Lehrstunde taz NRW, 24.12.03
- Prozess kurz vor der Einstellung: Bikker hat keine Lust auf Pillen und Prozess hagalil, Januar 04
- Nach Verhandlung vital taz Ruhr, 20.01.04
- Noch verhandlungsfähig taz Ruhr, 13.01.04
- Beweise für Sadismus taz, 27.01.04
- Bikker-Prozess endgültig geplatzt taz, 03.02.04
- Bild des "Besuches" bei Herbertus Bikker Hagen-Haspe, 05.01.04
- Zur Kundgebung bei Herbertus Bikker Antifa Hagen, 05.01.04
- Zur Einstellung des Bikker-Prozesses Antifa Hagen, 03.02.04
- Zum Fall des SS-Bikker und zum Vorgehen gegen Antifaschisten VVN-BdA NRW, 03.02.04


Kundgebung in Hagen am 08.09.03
Indymedia, 09.09.03 21:16


Antifa-Kundgebung gegen H. Bikker vor dem Hagener Landgericht am 08.09.03

Kundgebung vor Bikker-Prozess in Hagen
von AntifaschistInnen

Gestern, am 8.9.03 sollte der Prozess gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker eröffnet werden. Vor dem Hagener Landgericht fand eine Kundgebung statt.

Am 8.9.03 sollter der Prozess gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker vor dem Hagener Landgericht eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des niederländischen Widerstandskämpfers Jan Houtmann vorgeworfen ("Und dann hab ik ihm de Gnadenschuss gegeben"). Nachdem zwei Gutachter ausführlich über Bikkers Gesundheitszustand referierten und die beiden Verteidiger dessen Auffassungsvermögen in Frage stellten, einigten sich Staatsanwaltschaft, Anwälte und Richter auf ein drittes Gutachten...

Fortgesetzt werden soll das Ganze nun am Freitag. Vor dem Hagener Landgericht fand zeitgleich eine Kundgebung antifaschistischer Gruppen statt.

Anwesend waren zahlreiche Pressevertreter aus den Niederlanden sowie einige deutsche Journalisten.

Kein Vergeben Kein Vergessen!
Geen Vergeven Geen Vergeten!


Bilder der Demo in Hagen 1995
gegen H. Bikker


Antifa-Kundgebung bei H. Bikker in Hagen 1995


Antifa-Kundgebung bei H. Bikker in Hagen 1995


Der Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker vor Gericht!
Veranstaltung in Hagen am 01.09.03

Veranstaltung mit Werner Schmitz, „Stern“, Journalist Jack Kooistra, Friesche Dagblad, Leeuwarden

Anti-Kriegstag 1. September 19.30 Uhr in Hagen Lutherkirche (nähe Hbf)

VeranstalterInnen: Aktion Friedenszeichen, VVN-BDA, Verdi, DGB Kreis Südmark, Antifaschismus-Referat Bergische Universität Wuppertal, Antifa Hagen, DJU u.a.

Am 8. September soll der Prozeß gegen den holländischen SS-Mann Herbertus Bikker vor dem Landgericht in Hagen eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des holländischen Widerstandskämpfers Jan Houtman vorgeworfen. Zur Anklage kam es erst durch die journalistische Arbeit der Stern-Redakteure Werner Schmitz und Albert Eikenaar. Sie stießen 1997 auf den Fall Bikker, weil deutsche und holländischer AntifaschistInnen bereits 1995 vor dem Haus von Bikker in Hagen demonstrierten und von der Justiz wegen „nicht angemeldeter Demonstration“ zu Geldstrafen verurteilt wurden. Sie machten sich auf die Suche nach Überlebenden der holländischen Widerstandsbewegung, sprachen mit Zeitzeugen und Angehörigen und recherchierten die Geschichte von Herbertus Bikker. Schließlich konfrontierte Werner Schmitz den holländischen SS.Mann in einem Gespräch mit seiner Vergangenheit. Als es um Jan Houtmann ging, rutschte dem 87 jährigen Waffen-SSler ein Satz heraus, der die Staatsanwaltschaft Dortmund auf den Plan rief: „ Und dann hab ik ihm de Gnadenschuss gegeben“ Oberstaatsanwalt Maaß nahm die Ermittlungen wieder auf, hörte Zeugen und ermittelte sechs lange Jahre, bis er endlich Anklage gegen Bikker erhob. Die Frau von Jan Houtman, Aaltje Houtman konnte den Prozess gegen den Mörder ihres Mannes nicht mehr erleben, sie starb vor drei Jahren. Wenn die deutsche Justiz weiter in diesem langsamen Tempo gegen noch lebende Kriegsverbrecher ermittelt, wird der Hagener Prozess der letzte NS-Kriegsverbrecher in Deutschland sein.

Vorgeschichte:

Vor knapp 10 Jahren spürte der holländische Simon Wiesenthal, der Gerichtsreporter Jack Koistra, Herbertus Bikker in der Dickenbruchstraße in Hagen auf. Die Fernsehanstalten in den Niederlanden berichteten ausführlich, das Justizministerium in Den Haag verlangte die sofortige Auslieferung Bikkers. Ohne Erfolg. 4. November 1995. Ein klappriger Reisebus mit holländischen Kennzeichen stoppt an einer Bundesstraße in der westfälischen Stadt Hagen. Ihm entsteigen junge AntifaschistInnen aus Nijmegen, Rotterdam und Amsterdam.Um die Ecke wartet bereits eine andere Gruppe. Vor allem jüngere AntifaschistInnen, aber auch einige wenige ehemalige Widerstandskämpfer, schließen sich dem schweigenden Zug an, der sie in die Hagener Dickenbruchstraße führt. Vor dem Haus mit der Nummer 77 wird es plötzlich laut: "Herbertus Bikker ist ein Mörder" hallt es dort durch die Nacht. Scheinwerfer gehen an, ein holländischen Fernsehteam taucht die Demonstranten in grelles Licht. Farbbeutel fliegen in Richtung Bikker´s Haus.

Nach mehr als fünfzig Jahren kehrt die Geschichte zurück vor die Haustür des Kriegsverbrechers. Herbertus Bikker mußte aus keinem Versteck gezerrt werden. Sein Name stand in jedem Telefonbuch, seine Verbrechen sind in den Niederlanden einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Bikker mußte sich 1949 vor einem holländischen Gericht wegen zweifachen Mordes und unzähligen Mißhandlungen verantworten. Er wurde damals zum Tode, nach Begnadigung zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Bikker war Mitglied der Waffen-SS und Wächter des Lagers Erika in Ommen in den Niederlanden. Das Lager war von September 1944 bis April 1945 unter der Ordnungspolizei, zu deren Mitgliedern auch Bikker zählte, ein Straflager. Hier wurden laut Augenzeugenberichten ungefähr 450 Menschen eingesperrt. Z.T. hatten die Menschen sich dem Arbeitseinsatz in Deutschland wiedersetzt, z.T. waren es Menschen, die im Verdacht standen illegal zu arbeiten, jüdische Menschen zu verstecken u.a.m. Im Lager gab es eine sogenannte Schlägertruppe, die aus ca. 15, besonders ausgesuchten Wächtern des Lagers bestand. Hierzu gehörte Bikker. Tag und Nacht war die Truppe in der Umgebung von Ommen unterwegs, machte Razzien in den Wohnhäusern, nahm die Verdächtigen mit, bedrohte deren Verwandte mit dem Tod, plünderte die Wohnhäuser und mißhandelte und tötete die Gefangenen. Der "Schlächter von Ommen", so nannten ihn die Häftlinge des Lagers, tat sich bei der Jagd nach "Onderduikers", in den Untergrund abgetauchten Menschen mit besonderer Brutalität hervor.

Zwei Morde konnten ihm direkt angelastet werden: "Auf der Flucht" erschoß er den Widerstandskämpfer Houtman und tötete den untergetauchten Meijer. Was den verurteilten Mörder bis heute vor der Strafe bewahrt hat, ist seine deutsche Staatsangehörigkeit, die er automatisch aufgrund des Führer-Erlasses vom Mai 1943 als Mitglied der Waffen-SS bekam und daß er gute und einflußreiche Freunde besaß. Die Geschichte von Bikker findet ihre Fortsetzung am zweiten Weihnachtstag 1952. Zusammen mit sechs anderen verurteilten Kriegsverbrechern, die alle zur holländischen Waffen-SS oder zur Sicherheitspolizei gehörten, gelang Bikker die Flucht aus dem Gefängnis in Breda. Am gleichen Tag meldeten sich die Verbrecher bei einem Polizeirevier in einer kleinen deutsch-holländischen Grenzstadt. Dort wurden sie von einem Polizisten, selbst ehemaliges Mitglied der Waffen-SS freundlich aufgenommen und durften sogar in der Polizeiwache übernachten. Unter Zahlung von 10 DM Bußgeld wegen illegalem Grenzübertritts konnten sie ungehindert ihre Flucht fortgesetzen. Hilfe fanden die Flüchtigen bei ehemaligen SS-Angehörigen, die damals schon wieder in einflußreichen Positionen saßen und durch die Organisation "die schwarze Tulpe", dem Interessenverband der vertriebenen Holland-Deutschen. Herbertus Bikker betrat am letzten Tag des Jahres 1952 das Sozialamt in Hagen. Er wollte dreisterweise Sozialfürsorge beantragen, was ihm eine kurzzeitige Verhaftung einbrachte. Aber er war bald wieder frei. Auf höchster Ebene wurde verfügt, daß die Gruppe von holländischen Angehörigen der Waffen-SS nicht an Holland ausgeliefert werden dürfe. In den Aachener Nachrichten hieß es damals: "Die sieben Niederländer fühlen sich nicht schuldig. (..) Sie sind allein aus politischen Gründen verurteilt. Sie haben während des Krieges ihre niederländische Nationalität verloren und die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, da sie Mitglied der Waffen-SS waren". Deutsche Bürger dürfen nicht ausgeliefert werden, hieß es ein Jahr später in einem höchstrichterlichen Urteil. Um zumindest einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, "strengte" die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts von Kriegsverbrechen" an, daß jedoch nur wenige Monate später wegen "Mangels an Beweisen" eingestellt wurde.

Das könnte sich im Jahre 2003 ändern. Es gibt Tatzeugen, die den Mord an Jan Houtmann gesehen haben, es existiert das Geständnis von Bikker. Jetzt kann den agilen Kleingärtner von Hagen-Haspe nur noch die Prozessunfähigkeit vor dem Prozess retten.



NS-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker und die deutsche Justiz
Antifaschistische Nachrichten 24/96

Am 4.11.95 organisierten Antifaschisten aus Holland und Deutschland eine Kundgebung vor dem Haus des "Henkers von Ommen". Was zu diesem Zeitpunkt nur wenige wußten: In Hagen lebt seit den 50iger Jahren - von der deutschen Justiz unbehelligt - ein Nazikriegsverbrecher. Bikker wurde in Holland wegen zweier Morde und Mißhandlungen im Lager Ommen zum Tode verurteilt. Bikker konnte aber 1952 aus dem Gefängnis in Breda nach Deutschland fliehen. Ausgerechnet seine SS-Angehörigkeit machte den Holländer schnell zum deutschen Staatsbürger, der nicht an Holland ausgeliefert werden konnte. Die deutsche Justiz stellte aus "Mangel an Beweisen" 1957 das Verfahren ein. Die Kundgebung von 1995 hat jetzt eine juristisches Nachspiel. Am 4.12.96 wird vor dem Amtsgericht Hagen zwei TeilnehmerInnen der Kundgebung der Prozeß wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemacht. Den Prozeß nehmen antifaschistische Gruppen aus Holland und der BRD zum Anlaß, zu den Hintergründen des Falls Bikker zu informieren. Truus Menger aus den Niederlanden wird über den Widerstandskampf gegen die deutschen Besatzer berichten. Uli Sander von der VVN-BdA beleuchtet die unrühmliche Rolle der "Dortmunder Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen", in der nachweislich Staatsanwälte an führender Stelle gearbeitet haben, die selbst NS-Funktionsträger waren. Hans Frankenthal, der zahlreiche NS-Prozesse beobachtet hat, wird aus der Sicht der Überlebenden zur Frage der NS-Täter Stellung beziehen.

Von der Veranstaltung aus soll eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Bikker angestrengt werden, die Enthüllungen über die Nazi-Staatsanwälte in Dortmund und Hamm, die seinerzeit mit den "Ermittlungen" gegen die NS-Kriegsverbrecher betraut waren, lassen die Vermutung zu, das ähnlich wie im Fall Priebke Beweismaterial verschwunden ist, versteckt oder nicht angemessen gewürdigt wurde. Zusammen mit den holländischen Widerstandskämpfer/innen werden die verschiedenen antifaschistischen Gruppen im Dezember die entsprechenden Anträge stellen.

Gerichtsverhandlung: 4.12.96, 11 Uhr, Amtsgericht Hagen Informationsveranstaltung: 1.12.96, 19 Uhr, Kulturzentrum Pelmkestraße 18, Hagen-Wehringhausen.

Peter Rath, Grietje Noord



NS-Kriegsverbrecher H. Bikker vor Gericht
Antifa Wuppertal, 21.08.03

Am 8. September soll der Prozeß gegen den holländischen SS-Mann Herbertus Bikker vor dem Landgericht in Hagen eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des holländischen Widerstandskämpfers Jan Hotmann vorgeworfen. Zur Anklage kam es erst durch die journalistische Arbeit der Stern-Redakteure Werner Schmitz und Albert Eikenaar. Sie stießen 1997 auf den Fall Bikker, weil deutsche und holländischer AntifaschistInnen bereits 1995 vor dem Haus von Bikker in Hagen demonstrierten und von der Justiz wegen ?nicht angemeldeter Demonstration? zu Geldstrafen verurteilt wurden. Sie machten sich auf die Suche nach Überlebenden der holländischen Widerstandsbewegung, sprachen mit Zeitzeugen und Angehörigen und recherchierten die Geschichte von Herbertus Bikker.

Der Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker vor Gericht!
Veranstaltung mit
Werner Schmitz, Stern, Journalist
Jack Koistra, Friesische Dagblat, Leuwarden (angefragt)
Anti-Kriegstag 1. September 19.00 Uhr in Hagen Lutherkirche (nähe Hbf)

VeranstalterInnen: Aktion Friedenszeichen, VVN-BDA, Verdi, DGB Kreis Südmark, Antifaschismus-Referat Bergische Universität Wuppertal, Antifa Hagen, DJU u.a.

Am 8. September soll der Prozeß gegen den holländischen SS-Mann Herbertus Bikker vor dem Landgericht in Hagen eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des holländischen Widerstandskämpfers Jan Hotmann vorgeworfen. Zur Anklage kam es erst durch die journalistische Arbeit der Stern-Redakteure Werner Schmitz und Albert Eikenaar. Sie stießen 1997 auf den Fall Bikker, weil deutsche und holländischer AntifaschistInnen bereits 1995 vor dem Haus von Bikker in Hagen demonstrierten und von der Justiz wegen "nicht angemeldeter Demonstration" zu Geldstrafen verurteilt wurden. Sie machten sich auf die Suche nach Überlebenden der holländischen Widerstandsbewegung, sprachen mit Zeitzeugen und Angehörigen und recherchierten die Geschichte von Herbertus Bikker. Schließlich konfrontierte Werner Schmitz den ?Schlächter von Ommen? in einem Gespräch mit seiner Vergangenheit. Als es um Jan Houtmann ging, rutschte dem 87 jährigen Waffen-SSler ein Satz heraus, der die Staatsanwaltschaft Dortmund auf den Plan rief: "Und dann hab ik ihm de Gnadenschuss gegeben" Oberstaatsanwalt Maaß nahm die Ermittlungen wieder auf, hörte Zeugen und ermittelte sechs lange Jahre, bis er endlich Anklage gegen Bikker erhob. Die Frau von Jan Houtmann, Aaltje Houtmann konnte den Prozess gegen den Mörder ihres Mannes nicht mehr erleben, sie starb vor drei Jahren. Wenn die deutsche Justiz weiter in diesem langsamen Tempo gegen noch lebende Kriegsverbrecher ermittelt, wird der Hagener Prozess der letzte NS-Kriegsverbrecher in Deutschland sein.

Vorgeschichte:

Vor knapp 10 Jahren spürte der holländische Simon Wiesenthal, der Gerichtsreporter Jack Koistra, Herbertus Bikker in der Dickenbruchstraße in Hagen auf. Die Fernsehanstalten in den Niederlanden berichteten ausführlich, das Justizministerium in Den Haag verlangte die sofortige Auslieferung Bikkers. Ohne Erfolg.

4. November 1995. Ein klappriger Reisebus mit holländischen Kennzeichen stoppt an einer Bundesstraße in der westfälischen Stadt Hagen. Ihm entsteigen junge AntifaschistInnen aus Nijmegen, Rotterdam und Amsterdam.Um die Ecke wartet bereits eine andere Gruppe. Vor allem jüngere AntifaschistInnen, aber auch einige wenige ehemalige Widerstandskämpfer, schließen sich dem schweigenden Zug an, der sie in die Hagener Dickenbruchstraße führt. Vor dem Haus mit der Nummer 77 wird es plötzlich laut: "Herbertus Bikker ist ein Mörder" hallt es dort durch die Nacht. Scheinwerfer gehen an, ein holländischen Fernsehteam taucht die Demonstranten in grelles Licht. Farbbeutel fliegen in Richtung Bikker´s Haus. Nach mehr als fünfzig Jahren kehrt die Geschichte zurück vor die Haustür des "Henkers von Ommen." Herbertus Bikker mußte aus keinem Versteck gezerrt werden. Sein Name stand in jedem Telefonbuch, seine Verbrechen sind in den Niederlanden einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Bikker mußte sich 1949 vor einem holländischen Gericht wegen zweifachen Mordes und unzähligen Mißhandlungen verantworten. Er wurde damals zum Tode, nach Begnadigung zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Bikker war Mitglied der Waffen-SS und Wächter des Lagers Erika in Ommen in den Niederlanden. Das Lager war von September 1944 bis April 1945 unter der Ordnungspolizei, zu deren Mitgliedern auch Bikker zählte, ein Straflager. Hier wurden laut Augenzeugenberichten ungefähr 450 Menschen eingesperrt. Z.T. hatten die Menschen sich dem Arbeitseinsatz in Deutschland wiedersetzt, z.T. waren es Menschen, die im Verdacht standen illegal zu arbeiten, jüdische Menschen zu verstecken u.a.m. Im Lager gab es eine sogenannte Schlägertruppe, die aus ca. 15, besonders ausgesuchten Wächtern des Lagers bestand. Hierzu gehörte Bikker. Tag und Nacht war die Truppe in der Umgebung von Ommen unterwegs, machte Razzien in den Wohnhäusern, nahm die Verdächtigen mit, bedrohte deren Verwandte mit dem Tod, plünderte die Wohnhäuser und mißhandelte und tötete die Gefangenen. Der "Henker von Ommen", so nannten ihn die Häftlinge des Lagers, tat sich bei der Jagd nach "Onderduikers", in den Untergrund abgetauchten Menschen mit besonderer Brutalität hervor.

Zwei Morde konnten ihm direkt angelastet werden: "Auf der Flucht" erschoß er den Widerstandskämpfer Houtmann und tötete den untergetauchten Meijer. Was den verurteilten Mörder bis heute vor der Strafe bewahrt hat, ist seine deutsche Staatsangehörigkeit, die er automatisch aufgrund des Führer-Erlasses vom Mai 1943 als Mitglied der Waffen-SS bekam und daß er gute und einflußreiche Freunde besaß. Die Geschichte des Henkers von Ommen findet ihre Fortsetzung am zweiten Weihnachtstag 1952. Zusammen mit sechs anderen verurteilten Kriegsverbrechern, die alle zur holländischen Waffen-SS oder zur Sicherheitspolizei gehörten, gelang Bikker die Flucht aus dem Gefängnis in Breda. Am gleichen Tag meldeten sich die Verbrecher bei einem Polizeirevier in einer kleinen deutsch-holländischen Grenzstadt. Dort wurden sie von einem Polizisten, selbst ehemaliges Mitglied der Waffen-SS freundlich aufgenommen und durften sogar in der Polizeiwache übernachten. Unter Zahlung von 10 DM Bußgeld wegen illegalem Grenzübertritts konnten sie ungehindert ihre Flucht fortgesetzen. Hilfe fanden die Flüchtigen bei ehemaligen SS-Angehörigen, die damals schon wieder in einflußreichen Positionen saßen und durch die Organisation "die schwarze Tulpe", dem Interessenverband der vertriebenen Holland-Deutschen.

Herbertus Bikker betrat am letzten Tag des Jahres 1952 das Sozialamt in Hagen. Er wollte dreisterweise Sozialfürsorge beantragen, was ihm eine kurzzeitige Verhaftung einbrachte. Aber er war bald wieder frei. Auf höchster Ebene wurde verfügt, daß die Gruppe von holländischen Angehörigen der Waffen-SS nicht an Holland ausgeliefert werden dürfe. In den Aachener Nachrichten hieß es damals: "Die sieben Niederländer fühlen sich nicht schuldig. (..) Sie sind allein aus politischen Gründen verurteilt. Sie haben während des Krieges ihre niederländische Nationalität verloren und die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, da sie Mitglied der Waffen-SS waren". Deutsche Bürger dürfen nicht ausgeliefert werden, hieß es ein Jahr später in einem höchstrichterlichen Urteil. Um zumindest einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, "strengte" die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts von Kriegsverbrechen" an, daß jedoch nur wenige Monate später wegen "Mangels an Beweisen" eingestellt wurde. Das könnte sich im Jahre 2003 ändern. Es gibt Tatzeugen, die den Mord an Jan Houtmann gesehen haben, es existiert das Geständnis von Bikker jetzt kann den agilen Kleingärtner von Hagen-Haspe nur noch die Haftunfähigkeit vor dem Prozess retten.



„Bikkerprozess mit Fragen“
PDS Hagen, 08.09.03

Die PDS in Hagen, ist erfreut das nun vor dem Hagener Landgericht dem Nazi und verurteilten Kriegsverbrechen, Herbertus Bikker, der Prozess gemacht wird wegen des Mordes an Jan Houtmann in den Niederlanden. Kurz vor dem Ende des 2. Weltkrieg erschoss Bikker den Widerstandskämpfer in einem Kuhstall und wurde dafür in den Niederlanden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dort aber nur wegen Todschlag.

Wie sich in einem Gespräch mit dem Stern herausstellte hat Bikker, Jan Houtmann „den Gnadenschuss“ gegeben.

Das ist nicht anderes als kaltblütiger Mord. Es bleibt zu hoffen das nach über 50 Jahren nun endlich die Gerechtigkeit siegt und er für seine Tat lebenslänglich ins Gefängnis muss. Mitleid mit Bikker ist trotz seines hohen Alters von 88 Jahren absolut fehl am Platz. Er hatte auch kein Mitleid mit seinem Opfer. Der Körper von Houtmann war nach Zeugenaussagen mit Kugeln „durchsiebt“.

Fragen wirft der Prozess aber auch auf.

Wir fragen: Warum hat die deutsche Justiz Bikker nicht an die Niederlande ausgeliefert obwohl sein Wohnort bekannt war und die Niederländische Justiz seine Auslieferung verlangte?

Wir fragen: Wer hat Bikker und Co 1952 bei der Flucht nach Deutschland, und später in Deutschland geholfen, und warum wurde dieses nicht strafrechtlich verfolgt.

Wir fragen: Wie kann es sein, das Heute noch ein Führererlass in Deutschland Rechtskraft hat? Nur durch diesen Führererlass wurde Bikker als Angehöriger der Waffen SS Deutscher und damit vor der Auslieferung bewahrt.

Trotz der Freude das Bikker der Prozess gemacht wird gedenken wir der Opfer von ihm. Er steht ja „nur“ wegen einem Fall vor Gericht. Wir sind aber auch sehr nachdenklich wenn dieselben Menschen die überzeugte Nazis waren mit dem Ende des Krieges 1945 überzeugte Demokraten wurden die wieder in Amt und Würden kamen.

Nur so konnte es geschehen das Herbertus Bikker in Frieden lebte während seine Opfer starben und deren Angehörigen niemals Ruhe fanden.



Historische Lehrstunde
taz NRW, 24.12.03

Der Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher Herbertus Bikker vor dem Landgericht Hagen verkommt zur Farce. Die Verteidigung plädiert auf Verhandlungsunfähigkeit und spielt auf Zeit
VON ACHIM SCHEVE

Der Prozess gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker muss am kommenden Dienstag weiterverhandelt werden. Eine Unterbrechung von mehr als zehn Tagen ist nicht möglich. Am vergangenen Freitag war der des Mordes angeklagte gebürtige Niederländer Herbertus Bikker letztmalig mit seiner persönlichen Notärztin im Gerichtssaal erschienen. Die Verteidigung will seine Verhandlungsfähigkeit überprüfen lassen. Der Prozess war seit 5. November wegen einer Erkrankung Bikkers ausgesetzt worden.

Bikker wird vorgeworfen, im November 1944 einen holländischen Widerstandskämpfer erschossen zu haben. Bikker war Wachmann im niederländischen Lager Erika bei Ommen. In einem Stern-Interview hatte er behauptet, den holländischen Widerstandskämpfer Jan Houtmann "den Gnadenschuss", gegeben zu haben.

Der Zeuge Wilhelm Stappenbelt wird vor Gericht zu den Vorkommnissen in Ommen befragt. Der 80-Jährige war Beamter der Gemeinde Dahlfsen. Er hat ein zweibändiges Geschichtsbuch zum Thema geschrieben: "Ommen onder Kroon en Kruis", (Ommen unter Krone und Hakenreuz). Der Zeuge erzählt die Geschichte des Lagers Erika bei Ommen. In Friedenzeiten diente es einer internationalen religiösen Gemeinschaft. 1941 wurde das Lager von den deutschen Besatzungsbehörden beschlagnahmt - zunächst ohne Insassen. Ab 1942 wurden Gefangene aus überfüllten niederländischen Gefängnissen dort untergebracht. 1943 folgten 3.500 niederländische Studenten, die sich geweigert hatten die Loyalitätserklärung zur Nazibesatzung zu unterschreiben. Der Zeuge war anlässlich einer Verhaftungsaktion gegen Juden zwei Tage im Lager.

Herbertus Bikker war 1949 von Sondergerichtshof im niederländischen Arnheim wegen der Zusammenarbeit mit den Deutschen, Freiheitsberaubung von Niederländern und der Tötung von zwei Menschen zum Tode verurteilt worden. In einer Berufungsverhandlung in Den Haag wurde die Strafe in Lebenslang umgewandelt. 1952 floh Bikker aus dem Gefängnis und wurde kurze Zeit später in Hagen/Westfalen festgenommen.

Stappenbelt hat Herrn Bikker im Lager nicht getroffen. Er berichtet von Gefangenen, die sich ein Grab schaufeln mussten, und in Dunkelhaft untergebracht waren. In der Zelle stand soviel Wasser, dass sie sich nicht setzen oder legen konnten. Einen Tag vor der Befreiung wurden noch 117 Häftlinge erschossen. Die Nichtjuden durften in den Baracken schlafen, Juden kamen in die Zelte. Die Bevölkerung Ommens wurde durch ein so genanntes Kontroll-Kommando terrorisiert.

Stappenbelt kannte den ermordeten Herrn Houtman, er war Inhaber einer Metallwarenfabrik und Kirchgänger der niederländischen reformierten Kirche. Während des Krieges warfen die Engländer für den niederländischen Widerstand Waffen und Munition mit dem Fallschirm ab. Houtman und seine Männer haben sie für den Widerstand eingesammelt und in die Stadt Ommen gebracht. Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag, drei Zeugen aus den Niederlanden zu laden, um einen Beweis über den guten Leumund und Charakter des von Bikker ermordeten Jan Houtman zu erheben.

Bikker kann nur wegen Mordes an Jan Houtmann verurteilt werden. Eine Verurteilung wegen Totschlages oder anderer Delikte ist wegen Verjährung nicht möglich.

Die Vernehmung des Zeugen Stappenbelt ist beendet. Er setzt sich in den Zuschauerraum. Der Gerichtsdiener hält ihm den Zettel für die Fahrtkostenerstattung vor und sagt laut: "Damit müssen sie zu Zimmer 63". Der Zeuge antwortet im zackigen Ton. "Jawoll, Herr General!"

Der Zeuge Hans Ket wird aufgerufen. Der 53 Jahre alte Lehrer berichtet über die Kriegserinnerungen seines Vaters. Während seiner Kindheit hatte sein Vater ihn, seinen Bruder und seine Schwester oft an besondere Orte geführt und ihm dort kleine Geschichten über die Besatzungszeit erzählt. Sein Vater war von Oktober 1944 bis März 1945 im Lager Erika bei Ommen inhaftiert. Erst nach einer Fernsehsendung von 1990 fasste er den Mut, seinen 1997 gestorbenen Vater zu fragen. Der Vater erzählte vom "Schallplattenspiel". Gefangene wurden mit einem Arm in der Erde eingeraben und mussten sich mit ihrem Körper wie ein Schallplattenspieler drehen. Wenn sie nicht schnell genug waren, gab es Schläge und Tritte. "Die Holländer haben uns schlechter behandelt als die Deutschen."

Das Oberlandesgericht Hamm lehnte im Jahre 1954 ein Auslieferungsersuchen der Niederlande ab. Kurze Zeit später wurde Bikker aus der Untersuchungshaft entlassen. Im November 1957 wurden die Ermittlungen gegen Bikker eingestellt. Erst nach dem Bericht des "Stern" wurden die Ermittlungen gegen Bikker wieder aufgenommen.

Beide Zeugen wurden in deutscher Sprache befragt. Für die Wiedergabe der Gespräche zwischen Vater und Sohn wird eine Dolmetscherin benötigt. Der Zeuge berichtet, dass sein Vater 1960 anlässlich der Freilassung von drei Kriegsverbrechern aus Breda sagte, dass man diese Verbrecher aus den Niederlanden wegtreten solle. Sein Vater war im Aussendienst in der Schneiderei, er hat sich von Bikker fernhalten können. Bikker sei ein Schuft und Lump gewesen.

Bikkers persönliche Ärztin berichtet, dass sich der Zustand des Angeklagten im Laufe der Verhandlung stark verschlechtert habe. Sie beklagt, dass es im ganzen Gerichtsgebäude keinen "AOK-Chopper" Rollstuhl gebe. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten und deutet an, Herr Bikker sei noch vor kurzem in seinem Auto gesehen worden.



Prozess kurz vor der Einstellung: Bikker hat keine Lust auf Pillen und Prozess
Achim Scheve
hagalil, 09.01.04

Der letzte Verhandlungstag des Bikker Prozesses war am 19. Dezember, deswegen war - sofern keiner der Beteiligten krank war - ein Verhandlungstag am 30. Dezember zwingend erforderlich, da eine Hauptverhandlung nicht mehr als 10 Tage unterbrochen werden darf.

Es waren keine Zeugen aus den Niederlanden geladen, geplant war nur die Verlesung von Akten oder eventuell die Anhörung eines sachverständigen Zeugen über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten.

Die Schwurgerichtssitzung war diesmal noch schlechter besucht als üblich. Anwesend waren im Zuschauerraum außer dem Beobachter fünf niederländische Journalisten von Presse, Funk und Fernsehen, ein Reporter der Westfälischen Rundschau, drei Hagener Antifaschisten, ein fünfzehnjähriger Prozessbesucher und eine nicht ganz geklärte Restgruppe aus Gerichtsdienern und politischen Staatsschützern. Die "Stille Hilfe" für angeklagte Neonazis und Altnazis war vermutlich nicht anwesend. Außer den Journalisten waren diesmal keine Bürger aus den Niederlanden angereist.

Wegen den Kindergartenferien konnte die für Bikker gewohnte persönliche betreuende Notärztin Dr. Schellert nicht, und Herr Bikker sollte von Herrn Dr. Guido Rabast abgeholt und im Gerichtssaal betreut werden.

Doch zu Beginn der Sitzung wurde der Zeuge Dr. Guido Rabatz aufgerufen, der vor Gericht berichtete, dass er den Angeklagten heute morgen untersucht hat und dieser auch nicht akut krank sei. Er habe jedoch einfach gesagt:

"Ich möchte nicht"

Deswegen wurde der Angeklagte nicht ins Gericht gebracht. Der Zeuge berichtete dass der Angeklagte offensichtlich nicht akut krank sei und er aber leider seine Tabletten nur sehr unregelmäßig nehme.

Das Gericht wirkte etwas ratlos und hörte zunächst einmal den sachverständigen Zeugen Dr. Markus Schmidt vom Hagener Marienhospital zur grundsätzlichen Verhandlungsfähigkeit des angeklagten Herrn Bikker an.

Herr Dr. Schmidt berichtete zunächst über die Ergebnisse seiner Untersuchungen an Herrn Bikker. Insbesondere führte er neurologische Untersuchungen durch Befragungen durch. "Welcher Tag ist heute?" Herr Bikker war zeitlich und örtlich orientiert. Seine Merkfähigkeit war allerdings eingeschränkt. Dies sei vor allem durch seine Kopfschmerzen bedingt. Herr Bikker nehme seine Medikamente nur unregelmäßig, er sagte:

"Jede vom Arzt verschriebene Tablette ist Gift"

Die vorgefundene Medikamentenliste entsprach selbst in der Stoffklasse nicht den bei Herrn Bikker vorgefundenen Medikamenten. Die verschriebenen Tabletten gegen Kopfschmerzen seien nur bei regelmäßiger Einnahme wirksam. Gegen akute Kopfschmerzen würden sie nicht helfen. Der vorsitzende Richter Horst Werner Herkenberg erläuterte die Sachlage und Rechtslage. Selbstverständlich könne man den Angeklagten Bikker durch zwei uniformierte Kräfte ins Gericht holen lassen. Dann stehe aber zu befürchten, dass man danach wegen der Aufregung nur einen verhandlungsunfähigen Angeklagten im Saal habe. Damit sei nichts gewonnen.

Zur möglichen Verpflichtung des Angeklagten seine Tabletten regelmäßig zu nehmen und dadurch seine Verhandlungsfähigkeit zu fördern, wies der Richter auf die klassische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1963 "Liquorentnahme" hin.

Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH hatte Fragebogen der Handwerkskammer nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, sondern "mit ungenügenden, zynischen und teils völlig sinnlosen Vermerken versehen" . Deswegen wurden gegen die Gesellschaft Bußgelder in Höhe von 1000 DM verhängt, die aber eh nicht eingetrieben werden konnten. Trotzdem wurde ein Verfahren wegen Untreue zu Lasten der GmbH eingeleitet. Zur Feststellung seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit sollte mit einer langen Hohlnadel Gehirnwasser "Liquor" entnommen und untersucht werden. Diese Untersuchung ist schmerzhaft und nicht ungefährlich. Bereits seit Jahrzehnten war die Verweigerung einer "Liquorentnahme" keine Begründung für die Verweigerung einer Rente. Das Bundesverfassungsgericht entschied dann, dass in diesem Fall keine Verpflichtung zur Zulassung der "Liquorentnahme" bestehe, da der Eingriff schmerzhaft sei und es sich um einen Bagatellstrafverfahren handele, das auch einfach eingestellt werden könne.

Ergibt sich denn aus dieser beispielhaften Rechtsentscheidung die Nichtverpflichtung des Mordangeklagten Bikker durch regelmäßige Tabletteneinnahme seine Kopfschmerzen zu bekämpfen und dadurch seine Verhandlungsfähigkeit zu fördern? Das ist schwer zu verstehen, denn hier geht es nicht um eine Bagatelle sondern um Mord, es geht nicht um eine schmerzhafte und gefährliche Untersuchung, sondern um die ordentliche und auch im eignen Interesse des Angeklagten liegende Behandlung von Schmerzen. Die Nebenfolge ist dann allerdings die Förderung seiner Verhandlungsfähigkeit.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte zur Zeit krank sei und deswegen die Hauptverhandlung mehr als 10 Tage unterbrochen werden könne.

Der Prozess soll am 9. Januar 11 Uhr fortgesetzt werden.



Nach Verhandlung vital
Ist Bikker verhandlungsfähig, fragte gestern das Gericht

taz Ruhr, 20.01.04, Achim Scheve

HAGEN taz Gestern war der 21. Verhandlungstag im Prozess gegen Herbertus Bikker vor dem Landgericht Hagen. Es wurde allerdings nicht über seine Taten, sondern über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten verhandelt. Bikker soll einen niederländischen Widerstandskämpfer 1944 erschossen haben.

Die für Bikker einkaufende Witwe des Bundeswehroffiziers Kumpmann berichtete über die häusliche Situation des Angeklagten. Nach der im Gericht früher verlesenen Aussage hatte die Polizei Kumpman gebeten, Bikker zu betreuen, damit "die Antifa ihn nicht einstampft". Der sachverständige Zeuge Dr. Markus Schmidt vom Marienhospital erläuterte sein Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Demnach gilt Bikker weiterhin als verhandlungsfähig.

Nach dem Ende der Verhandlung wurden vor dem Gerichtssaal Prozessbeteiligte von Fernsehsendern interviewt. Dies konnte Bikker offensichtlich nicht ertragen: Beim Rausgehen schlug der Angeklagte mit seinem Gehstock wortlos auf die Kamera des niederländischen Kameramanns von NOS ein. Er blieb unverletzt.



Noch verhandlungsfähig
taz Ruhr, 13.01.04, Achim Scheve

Die Verteidigung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Bikker setzt auf die Demenz des Angeklagten

HAGEN taz Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Herbertus Bikker geht es nur noch um die Verhandlungsfähigkeit. Zum Verhandlungstag letzten Freitag erschien der Angeklagte wieder mit seiner persönlichen Notärztin Scheller. Die Ärztin berichtet, dass der Angeklagte in letzter Zeit wegen den Schmerzen abgenommen und zur Zeit einen Blutdruck von 180 zu 100 habe. Die Prozessbeteiligten erörtern das vom Arzt für Altersheilkunde am Marienhospital tätigen Markus Schmidt erstellte schriftliche Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Der Angeklagte sei trotz Gedächtnisstörungen bis zu einer Stunde am Tag verhandlungsfähig. "Herr Bikker erreicht bei einem Standardtest 29 Punkte, eine Demenz beginnt unter 35 Punkten", sagt Schmidt. Im Gutachten wird auch berichtet, dass der Angeklagte bis zuletzt unfallfrei mit seinem Auto gefahren sei.

Die Anwälte der Verteidigung Bernd Eisenhut und Klaus-Peter Kniffka beantragen die Einstellung des Verfahrens und bemängeln, dass im Gutachten das Autofahren des Angeklagten eine Rolle spiele. Diese Information beruhe allein auf Beobachtungen eines Prozessbeobachters aus dem Zuschauerraum. Tatsächlich wurde das sowohl in der Verhandlung, im Flur vor dem Schwurgerichtssaal und in der Presse erwähnt. Nicht erwähnt wurde, dass der Angeklagte am 19. Dezember vom Gerichtsdiener nach Hause gefahren wurde. Bikker habe sich vom Gerichtsdiener mit Handschlag verabschiedet, seine Schlüssel heraus geholt, sei zur Tür gegangen und habe problemlos selbst die Tür aufgeschlossen.

Dem ehemaligen Niederländer Herbertus Bikker wird vorgeworfen den holländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman 1944 auf einem Bauernhof ermordet zu haben. Bikker war 1949 im niederländischen Arnheim wegen Zusammenarbeit mit Deutschen, Freiheitsberaubung von Niederländern und Tötung von zwei Menschen zum Tode verurteilt worden. In einer Berufungsverhandlung wurde die Strafe in lebenslänglich umgewandelt. 1952 floh Bikker aus dem Gefängnis und wurde kurze Zeit später in Hagen festgenommen. Bikker kann jetzt nur noch wegen des Mordes an Jan Houtmann verurteilt werden. Eine Verurteilung wegen Totschlages oder anderer Delikte ist wegen Verjährung nicht mehr möglich. Die Verhandlung soll am 20. Januar 2004 Uhr fortgesetzt werden- mit der Aussage des sachverständigen Zeugen Schmidt über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Sollte das Gericht dem Antrag der Verteidigung auf Verhandlungsfähigkeit stattgeben, hätte Herbertus Bikker nichts mehr zu befürchten. Die Konfrontation mit weiteren Zeugen bliebe ihm erspart. "



Beweise für Sadismus
taz, 27.01.04, Achim Scheve

Gegen den mutmaßlichen Naziverbrecher Bikker gibt es weitere Beweise für einen sadistischen Mord

HAGEN taz Am vergangenen Freitag war der mutmaßliche Kriegsverbrecher Herbertus Bikker alleine vor dem Hagener Landgericht: An diesem Tag waren niederländische Bürger und Medien erstmals nicht zum Prozesstermin angereist. Deutsche Pressevertreter waren wie immer nur spärlich vertreten.

Dem ehemaligen SS-Mann und Polizisten Herbertus Bikker wird vorgeworfen, den niederländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman im November 1944 nicht nur erschossen, sondern vorsätzlich ermordet zu haben. Dieser Unterschied ist juristisch entscheidend: Da alle Straftaten außer Mord längst verjährt wären, kann Bikker nur verurteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass er das Opfer aus niederen Beweggründen wie zum Beispiel Hass oder Mordlust getötet hat.

Das Verfahren begann mit der Verlesung des Protokolls der richterlichen Vernehmung des Zeugen Lenz im Jahre 2000. Der Zeuge war ab 1943 wegen seiner Beteiligung am Maistreik untergetaucht. Er und seine Mitstreiter sammelten in den Wäldern um Dahlfsen von den Engländern mit Fallschirmen abgeworfene Waffen für den Widerstand ein. Die verhasste Grüne Polizei (Kontrollkommando) führte in der Gegend Patrouillen durch. Am Tag nach der Ermordung von Jan Houtman hatte das Kontroll Kommando (KK) einen jüdischen Jungen verhaftet, misshandelt und ihm die Leiche von Jan Houtman gezeigt. Lenz wurde später auf der Flucht aus der Gegend um Ommen verhaftet und in das Lager Erika bei Ommen gebracht. Er wurde in einer Gruppe von acht Häftlingen eingeliefert. Der älteste der Gruppe wurde sofort brutal zusammengeschlagen. Bikker sei im Lager als großer Sadist bekannt gewesen, gab er an. Er habe als der "Schinder von Ommen" gegolten.

Nach Lenz` Bericht wurden die Aussagen des Zeugen von Huisen verlesen, die er schon 1998 machte. Der Zeuge hatte seit dem Anfang der achtziger Jahre akribisch die Aussagen von Zeitzeugen der Kriegszeit aufgeschrieben. Diese Berichte umfassen mehr als 1.000 Seiten. Sie belegen, dass Jan Houtman und sein Freund Dickie ein Auto ausleihen wollten, um Waffen zu transportieren. Als die Grüne Polizei erschien, floh Houtmann zu Fuß am Kanal entlang. Bikker lieh sich ein Fahrrad und folgte ihm. Auf dem Bauernhof fielen anschließend 34 Schüsse. Im angrenzenden Kuhstall hatten sich untergetauchte niederländische Zwangsarbeiter versteckt.

Am Tag darauf wurde ein jüdischer Junge verhaftet, der dann im März 1945 erschossen wurde.

Der Prozess gegen Herbertus Bikker wird am kommenden Montag fortgeführt. Wieder wird der ehemalige SS-Mann zur Tat schweigen. Seine Verteidiger werden wieder versuchen, ihn als "nicht verhandlungsfähig" darzustellen.



Bikker-Prozess endgültig geplatzt
taz, 03.02.04, Achim Scheve

HAGEN taz Sechs Monate nach Prozessbeginn am Landgericht Hagen ist der Prozess gegen Herbertus Bikker nun doch eingestellt worden. Das Gutachten des Neurologen Bernd Roggenwallner gab den Ausschlag. Nach Ansicht des freiberuflichen Gutachters ist eine Verhandlungsfähigkeit des 88-jährigen Angeklagten "auf Dauer" nicht gegeben. Bikker zeige "organische und neurologische Ausfallerscheinungen", sagte Roggenwallner, der Beschuldigte könne dem Prozeß deshalb nicht folgen Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Einschätzung an. Richter Werner Herkenberg sagte, er müsse das Verfahren abbrechen, da sich ein Freispruch nicht abgezeichnet habe. Nach 25 Verhandlungstagen und elf Gutachtern wird über Bikker kein Urteil gesprochen werden.

Der ehemalige SS-Mann und Polizist Herbertus Bikker soll den niederländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman im November 1944 nicht nur erschossen, sondern vorsätzlich ermordet haben.


Bild des "Besuches" bei Herbertus Bikker
am Do., 05.02.04 in Hagen-Haspe


Zur Kundgebung bei Herbertus Bikker
Antifa Hagen, 05.02.04

Am Abend des vergangenen Donnerstag haben gegen 19 Uhr ca.25 AntifaschistInnen aus Hagen und Umgebung vor dem Haus des wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagten Hubertus Bikker eine spontane Kundgebung durchgeführt.

Anlass der Kundgebung war die Entscheidung des vorsitzenden Richters Rolf Werner Herkenberg am vergangenen Montag, den Prozess gegen den Angeklagten nach knapp fünf Monaten und 23 Verhandlungstagen einzustellen.

Nachdem der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Bernd Roggenwallner, der letzte von insgesamt elf Gutachtern, den Angeklagten nach einem dreistündigem Gespräch in dessen Wohnung für verhandlungsunfähig erklärt hatte, musste selbst der Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß eingestehen: "Wir haben ausgereizt."

Während der Kundgebung wurde eine Rede verlesen, die festhielt, dass die Einstellung des Verfahrens keineswegs einem Freispruch gleichkommt. "Es ist tragisch, dass nur ein kleiner Bruchteil der Täter im Nationalsozialismus sich vor Gericht verantworten muss, während die Bundesregierung bei Fragen der Zwangsarbeiterentschädigung jeden Pfennig zweimal umdreht. Die aktuellen Debatten über den Bombenkrieg zeigt, dass der moderne Geschichtsrevisionismus den Nationalsozialismus nicht mehr verdrängen will, sondern eine aktive Täter-Opfer-Umkehrung betreibt. Die Einstellung des Verfahrens ist paradigmatisch dafür: Der Täter wird nicht als solcher benannt", so ein Pressesprecher der Antifa Hagen. "Bikker ist ein Mörder. Dass er trotzdem zeit seines Lebens dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurde und auch nicht mehr werden wird, ist gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und deren Angehörigen unverantwortlich."

Nach ungefähr einer Viertelstunde wurde die friedliche Kundgebung beendet. "Unsere Gedanken sind in diesem Moment bei Jan Houtman und dessen Hinterbliebenen", erklärte der Pressesprecher der Antifa Hagen zu Schluss.


Zur Einstellung des Verfahrens gegen Herbertus Bikker
Antifa Hagen, 03.02.04

die Antifa Hagen verurteilt die Einstellung des Prozesses gegen Herbertus Bikker - den "Henker von Ommen" - auf das schärfste. Der Prozess gegen Bikker war einer der letzten großen Kriegsverbrecherprozesse in der BRD, nachdem Bikker lange unbehelligt in Hagen gelebt hatte. Die deutschen Behörden hatten Bikker einst bei der Flucht aus dem holländischen Gefängnis geholfen, nun schützten sie ihn vor weiterer Strafverfolgung durch die holländischen Behörden. Der Prozess gegen Bikker kam spät - viel zu spät, dennoch hätte eine Verurteilung Bikkers den Angehörigen seiner Opfer und den ehemaligen Widerstandskämpfern, die Bikker im holländischen Strafgefangenenlager "Erica" immer wieder sadistisch quälte, ein Stück Genugtuung geben können.

Für den Sprecher der Hagener Antifa, Ulrich Krüger, ist die Einstellung des Prozesses daher ein Schlag in die Gesichter der Opfer Bikkers und ihrer Angehörigen. "Es ist ein Skandal, dass der Prozess gegen Bikker aufgrund der angeblich schlechten geistigen und körperlichen Verfassung Bikkers eingestellt wurde, obwohl dieser selbst noch einige Tage zuvor einen holländischen Kameramann mit seinem Krückstock angegriffen hatte" so Krüger weiter.

Trotz dieser weiteren Niederlage von NS-Opfern vor deutschen Gerichten fordert die Antifa Hagen weiterhin die konsequente Verurteilung aller NS-Verbrecher. Es darf weder ein Vergeben noch ein Vergessen der Barbarei des Nationalsozialismus geben.


Zum Fall des SS-Bikker und zum Vorgehen gegen Antifaschisten
Jupp Angenfort, Landessprecher der VVN-BdA NRW, 03.02.04

Nachdem nun der SS-Mann und Mörder Herbertus Bikker für verhandlungsunfähig erklärt wurde, ist es an der Zeit, die zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund für handlungsunwillig zu erklären und durch kompetente engagierte Juristen auszutauschen. Sieben Jahre nachdem antifaschistische Vereinigungen und Journalisten den seit 1954 unbehelligt in Deutschland lebenden Bikker den Behörden präsentiert hatten, kam es zum Prozeß und bald darauf zur "Verhandlungsunfähigkeit". Die Verschleppungstaktik der Dortmunder Staatsanwaltschaft bewährte sich mal wieder - wie im Falle Malloth und Priebke und vielen weiteren.

Sie bewährte sich zugunsten der Nazi-Verbrecher. Und sie wird sich wohl auch im Falle der Mörder an den 6000 entwaffneten italienischen Kriegsgefangenen bewähren, deren Ermordung auf der griechischen Insel Kephallonia durch die Wehrmachtsgebirgsdivision 1 auch nach sechzig Jahren nicht zur Anklage führte. Unsere Fähigkeit zur Ironie reicht nicht aus, um auszurechnen, wie viele Jahre die Täter noch unverfolgt bleiben, wenn man die Bikker-Frist von sieben Jahren pro Person zugrunde legt...

Der Handlungsunwilligkeit der Staatsanwaltschaft steht der Übereifer gegenüber, wenn es um die Ausschaltung ihrer Kritiker geht. Da schreckt man nicht vor der gesetzlich verbotenen Nutzung des Justizapparats zur Verfolgung Unschuldiger zurück. Weil die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten mit half, 140 bisher nicht bekannte mutmaßliche Mörder von Kephallonia zu präsentieren und bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, wurde unter einem durchsichtigen Vorwand gegen ihren Landessprecher Ulrich Sander ein Ermittlungsverfahren wegen "Amtsanmaßung" eingeleitet - und kein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Mörder. Der VVN-BdA und ihrem Landessprecher wurden Computer beschlagnahmt und Dateien mit Daten über die Organisation entwendet, - es ist zu vermuten, dass diese nun dem Staats- und Verfassungsschutz für seine Spitzeltätigkeit zur Verfügung stehen. Oberstaatsanwalt Bernd Düllmann erklärte zwei Monate danach, die Beschlagnahmung habe zwar nichts ergeben, was für die "Amtsanmaßung" des VVN-Sprechers spreche. Doch statt die Dateien zurückzugeben und sich bei der VVN-BdA zu entschuldigen, soll jetzt, laut Düllmann, weiter gesucht werden, bis etwas gefunden werde, das die Ermittlungen gegen Sander rechtfertige.

Die VVN-BdA hat sich an die demokratische Öffentlichkeit gewandt, um zu verlangen:

- die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Ulrich Sander.

- die Herausgabe der kopierten Daten.

- die Verfolgung und Verurteilung der NS-Kriegsverbrecher und die Entschädigung ihrer Opfer.

An die Landesregierungen von NRW und Bayern wurde die Aufforderung gerichtet, in den Staatsanwaltschaften von München und Dortmund dafür zu sorgen, dass endlich das Hauptaugenmerk auf die Ermittlungen gegen die zum Teil betagten mutmaßlichen Täter gerichtet wird und nicht auf die Ausweichmanöver gegen antifaschistische Rechercheure.