Lauscher: live dabei
aus Indymedia, abgedruckt im Schwarze Katze Rundbrief 16.07.02

Abhören von Telefonaten im Zusammenhang mit dem Castor

Deutsche Ermittler hören immer mehr Telefongespräche ab. Welche Auswüchse das haben kann, zeigt ein Fall aus Niedersachsen.

Es sollte ein großer Schlag gegen die Organisierte Kriminalität werden. Ein Informant aus dem Zuhältermilieu hatte der Polizei einen Tipp gegeben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam besorgte eine Abhörgenehmigung. Ab sofort wurde jedes Gespräch des Verdächtigen und seiner Frau aufgezeichnet.

Schon nach wenigen Tagen schien klar: Die Beamten hatten einen Volltreffer gelandet. Immer wieder war in den Telefonaten von "Pistolen" und "Stoff" die Rede. Vier Monate lang hörten die Beamten Gespräch für Gespräch mit, protokollierten Tag für Tag, analysierten Wort für Wort.

Am Ende brachte die gigantische Untersuchungsmaschinerie zwei Erkenntnisse zu Tage: Bei den Pistolen handelte es sich um Spritzpistolen zum Lackieren von Pkw - entsprechend "der Tätigkeit des Verdächtigen", wie der Bericht vermerkt. Beim "Stoff" ging es "tatsächlich um Textillieferungen".

Fünfmal mehr Abhöraktionen

Abgehörte Telefongespräche

Die Pleite von Potsdam ist kein Einzelfall, sondern droht zum Massenphänomen zu werden. Für Ermittler wird es juristisch wie auch technisch immer einfacher, Telefongespräche abzuhören. Das nutzen sie weidlich aus: Seit 1995 hat sich die Zahl der abgehörten Telefonate verfünffacht, Tendenz weiter steigend. Erst recht seit dem 11. September und Innenminister Schilys Sicherheitspaketen.

"Die Regierung nutzt die gestiegene Terrorangst, um Eingriffsrechte durchzusetzen, die sich die Sicherheitsbehörden schon lange wünschen", beklagt Verfassungsrechtler Johann Bizer von der Goethe-Universität in Frankfurt. Da Kritiker wie Bizer die Überwachung der Ermittler gleichzeitig für unzureichend halten, fürchten sie: Mit der Zunahme der Abhöraktionen wächst auch ihr Missbrauch dramatisch.

Neue juristische wie technische Möglichkeiten bietet dabei vor allem der Mobilfunk. So sind Handynetzbetreiber nach dem neuen Paragrafen 100g StPO verpflichtet, den Strafverfolgern die Gesprächspartner ihrer Kunden preiszugeben. Mehr noch, die Funkmasten, über die ein Telefonat ins Netz ging, geben den Ermittlern Auskunft über den Standort des Handybenutzers während des Gesprächs. Detaillierte Bewegungsprofile sind so leicht zu erstellen.

Kurt Euring vom Bund deutscher Kriminalbeamter hält die Verschärfungen für dringend nötig: Bei den Ermittlungen müsse die Polizei alle Möglichkeiten ausschöpfen. "Dabei ist die Telefonüberwachung (TÜ) von großer Bedeutung."

Auslöser 11. September

Bereits die Erfahrungen aus der Vor-Handy-Zeit belegen jedoch, welch Missbrauch durch die TÜ auch möglich ist. Besonders deutlich wird der Missbrauch der Zugriffsrechte beim Ausspionieren politischer Gruppierungen. Einer der drastischsten Fälle ereignete sich in Niedersachsen im Zusammenhang mit den Castor-Transporten.

"Im Wendland sind Abhörmaßnahmen an der Tagesordnung", sagt Mathias Edler. Bis vor kurzem war er Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (BI), die sich gegen die Transporte stark macht. Die Sonderkommission 611 des Landeskriminalamts (LKA) schnitt ein halbes Jahr jedes seiner Telefonate mit: Ob sich Edler mit Politikern oder Journalisten unterhielt, ob es um die Herzkrankheit einer Freundin oder den Besuch beim Heilpraktiker ging - die Soko war dabei.

Offiziell fahndete sie nach den Tätern, die Mitte September 1996 im Raum Hildesheim drei Züge mit einer Hakenkralle stoppten. Im Visier der Ermittler: Ein Mitglied der Bürgerinitiative, auf dessen Hof in der Nähe von Lüchow Edler wohnte und dessen Telefon er mitbenutzte.

"Den Ermittlern kam es gerade recht, dass sie sich beim Belauschen des Mitglieds der Bürgerinitiative auch über die Kontakte ihres Pressesprechers informieren konnten", sagt Jürgen Seifert, Mitglied der G-10 Kommission der Bundesregierung. Das vierköpfige Gremium überwacht die Abhörmaßnahmen von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischem Abwehrdienst (MAD).

Dass auch Familienangehörige, Freunde oder Mitbewohner belauscht werden, wenn sie den gleichen Anschluss benutzen, hält Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling für unproblematisch. "Auch gegen Nichtverdächtige lässt Paragraf 100a StPO verfassungsrechtlich unbedenklich die Überwachung zu", schreibt der Sozialdemokrat in einem Brief an Kommissionsmitglied Seifert.

Bundestag wirbt für Liberalität

Dabei wirbt der Bundestag gerade in ganzseitigen Zeitungsanzeigen bei politikverdrossenen Jugendlichen mit flotten Sprüchen für die angebliche Liberalität des Bundestags: "Flirten, lästern, tratschen. Und niemand hört mit", heißt es da.

Die 18 Aktenordner voller Abhörprotokolle, die Mathias Edler auf Nachdruck seines Anwalts ausgehändigt wurden, zeichnen ein anderes Bild: Die Sonderkommission hörte die Gespräche der Ehefrau des Beschuldigten ebenso ab wie die der Kinder. Insgesamt wurden 4249 Telefonate und 438 Faxe abgefangen. Experten rechnen damit, dass es 1,5 Millionen Deutschen wie Edler ergeht. Die meisten, ohne dass sie es je erfahren. Selbst Politiker oder angesehene Experten wie Kommissionsmitglied Jürgen Seifert geraten unbemerkt ins Visier der Fahnder.

Der Jura- und Politikprofessor der Uni Hannover telefonierte damals mit einem seiner Studenten. Im Gesprächsprotokoll 4287/96 notierte daraufhin ein Fahnder, Professor und Student wollten einen Artikel über den "Widerstand" schreiben. Seifert erfuhr davon rein zufällig. Der Name des Studenten: Mathias Edler.

Kritiker halten Richtervorbehalt für wirkungslos

Im April 2002 beschwerte sich Seifert bei der Hildesheimer Staatsanwaltschaft und berief sich auf Paragraf 101 StPO. Der sieht vor, dass die Beteiligten einer Abhörmaßnahme zu benachrichtigen sind, sobald dies "ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks" geschehen kann.

In der Praxis geschieht dies fast nie, wie auch die Antwort der Hildesheimer Ermittler offenbart: Das Gespräch, schrieben die Ermittler zurück, sei so unwichtig gewesen, dass es unzumutbar gewesen sei, Seifert ausfindig zu machen und zu informieren.

Dabei greifen Staatsanwälte und Polizei mit Abhörmaßnahmen in Artikel 10 des Grundgesetzes ein, das eherne Post- und Fernmeldegeheimnis. Das ist nur erlaubt, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt und die Ermittlung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Um den Missbrauch auszuschließen, muss jeder Maßnahme ein Richter zustimmen, es gilt der so genannte Richtervorbehalt. Den aber halten immer mehr Kritiker für wirkungslos.

Etwa Bernd Asbrock, Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen: "In Bremen gab es bei etwa 150 Lauschanträgen keine einzige Ablehnung." Er erklärt dies damit, dass den Richtern häufig das Fachwissen im jeweiligen juristischen Spezialgebiet fehlt. Überdies kommt es zu keinerlei Überprüfung der Erlaubnis am Ende der Ermittlungen. Was auch dazu beiträgt, dass Unbeteiligte so leicht ins Telefonnetz der Fahnder geraten. Wie etwa Rebecca Harms - Fraktionsvorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag. Harms wurde ebenfalls abgehört, als sie mit Edler sprach.

Vorbeugende Lauscher

Die Landesregierung in Hannover beteuerte: Der Einsatz solcher Ermittlungsmethoden diene ausschließlich Zwecken der Strafverfolgung. Doch nach über zwei Monaten Mithören hatte die niedersächsische Soko 611 keinerlei Hinweise gefunden.

Dennoch stellte sie einen Antrag auf Verlängerung der Abhörmaßnahme: Die Ermittlungen hätten den Verdacht bestätigt, dass sich auf dem Hof "Personen aus dem Anti-Castor-Spektrum aufhalten". Zudem sei von weiteren Anschlägen auf die Bahn auszugehen. "Daran sieht man, dass es gar nicht mehr um die Verfolgung vergangener Straftaten geht", sagt Dieter Magsam, Edlers Anwalt aus Hamburg. Schließlich wurde die Lauscherei beendet. Im Laufe der sechsmonatigen Abhöraktion fand die Soko 611 nach eigenen Angaben "keinerlei kriminalpolizeiliche Erkenntnisse."

Anna und Arthur haltenīs Maul.. auch am Telefon!!!!!!!!!!!!!

p.s. und bitte jetzt wieder keine unsinnigen spekulationen.