7 Kostenfallen bei 0-Prozent-Finanzierungen
Verbraucherschutz-Artikel von www.kredit.pm
Worum geht es?
Möbelhäuser, Autohändler, Elektromärkte und andere Händler bieten 0 % Finanzierungen an. Also zinsfreie Kredite. Hört sich meist besser an als es ist. Vorsicht! Die Kredit Info Plattform www.kredit.pm weist im folgenden auf Kostenfallen bei 0 % Finanzierungen hin:
Kostenfalle 1: Teure Zusatzversicherungen
Oft gibt es den zinsfreien Kredit nur, wenn eine teure Kreditausfallversicherung im Huckepack im Fall von Arbeitslosigkeit oder Zahlungsausfall mitgebucht wird. Im Kleingedruckten stehen allerlei Dinge, wann diese Kreditausfallversicherung nicht zahlt. Die Kosten können teurer sein als ein regulärer Kredit.
Kostenfalle 2: Kontoführungsgebühren und andere Zusatzkosten
Kontoführungsgebühren und andere Zusatzkosten müssen eigentlich in den effektiven Zinssatz eingebunden werden. Manchmal taucht das aber nur im Kleingedruckten auf, was nicht erlaubt ist.
Kostenfalle 3: Finanzierungskombinationen
Der 0 % Kredit gilt nur für diesen Kredit. Wenn ein zusätzlicher Kredit oder ein Kreditrahmen dabei ist, dann gelten zum Teil hohe Zinssätze.
Kostenfalle 4: Ballonrate
Besonders bei Autokrediten ist eine Ballonrate üblich. Der 0 % Kredit gilt nur für eine bestimmte Zeit, danach gibt es wieder Zinsen, die sich aufblasen wie ein Ballon.
Kostenfalle 5: zusätzlicher Kreditrahmen
Zusätzlich wird gerne ein weiterer Kreditrahmen vereinbart, der über Maestro oder Kreditkarte ausgeschöpft werden kann. Dabei gelten dann die 0 % Konditionen nicht mehr, sondern viel höhere Zinsen.
Kostenfalle 6: Dispofalle
Wenn sowieso wenig Geld zur Verfügung steht, besteht die Gefahr der Dispofalle. Also, dass die Kreditraten aus dem teuren Dispokredit der eigenen Bank bezahlt werden. Dann ist es effektiv auch keine 0 % Finanzierung mehr.
Kostenfalle 7: Kein Widerrufsrecht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei 0 % Finanzierungen kein Widerrufsrecht besteht, da Kauf und Kredit ein verbundenes Geschäft ist. Das bedeutet, dass bei Mängeln kein Stopp der Ratenzahlung möglich ist. (BGH, Az. XI ZR 168/13)