Das Wort zum Karfreitag (mit humanistischem Tanzsegen)
Discothekenbesitzer aufgepasst: Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 gilt das in einigen Bundesländern strikt verfolgte „Tanzverbot an Karfreitag“ nicht, wenn der Tanz „Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses“ ist. Auf Grundlage dieses Urteils haben der bfg (Bund für Geistesfreiheit) München und die Giordano-Bruno-Stiftung 2017 eine „zünftige Karfreitagssause“ veranstaltet. In diesem Jahr erweitern sie das Angebot und erteilen allen Veranstaltern in Deutschland den „humanistischen Tanzsegen“, sofern sie die Anforderungen einer „Heidenspaß-Party“ erfüllen. Weiterführende Informationen und Materialien: www.religionsfreie-zone.de