Atheistenverband kritisiert Anklage gegen Blogger

IBKA Pressemitteilung, 17.11.11

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet
sich gegen die Anklage eines Bloggers nach Paragraph 166 StGB wegen
Äußerungen über die Römisch-Katholische Kirche.

„Auch zugespitzt formulierte Kritik an Institutionen muss in einer
Demokratie hingenommen werden“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender
des IBKA. „Ein Schutz gegen als überzogen oder verletzend empfundene
Kritik steht nur Privatpersonen zu. Der besondere Schutz von
Religionsgemeinschaften durch den § 166 StGB stellt eine
vordemokratische Privilegierung dar. Der § 166 schränkt die
Meinungsäußerung und den gesellschaftlichen Diskurs unzulässig ein. Er
darf daher nicht länger angewendet, sondern muss abgeschafft werden.“

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen den Blogger Jörg
Kantel. Dieser hatte in seinem Blog im Zusammenhang mit den
Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche den Begriff
„Kinderficker-Sekte“ benutzt.

Schockwellenreiter mit Blasphemieparagrafen angeklagt
http://www.heise.de/tp/blogs/6/150836

Die große heilige Inquisition vs. Schockwellenreiter (2)
http://www.schockwellenreiter.de/blog/2011/11/14/die-grose-heilige-inquisition-vs-schockwellenreiter-2/

Der Paragraf 166 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html