Wer im nächsten Jahr keine Kirchensteuer zahlen will, der muss noch diesem November seinen Kirchenaustritt erklären. Darauf weist Skydaddy auf seinem Blog hin.
Grund: In vielen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des Monats, der auf den Kirchenaustritt folgt. Wer erst im Dezember seinen Kirchenaustritt erklärt, ist dort somit im Januar noch kirchensteuerpflichtig. Da die Kirchensteuer anteilig vom Jahreseinkommen berechnet wird, muss der Betreffende selbst dann noch (anteilig) Kirchensteuer zahlen, wenn er erst später im Jahr zu versteuernde Einkünfte erzielt.
Dies bedeutet z.B. auch, dass es nicht ausreicht, im Juni seinen Kirchenaustritt zu erklären, wenn man ab Juli zu versteuernde Einkünfte erzielt. Da man dann immer noch (je nach Bundesland) 6 oder 7 Monate kirchensteuerpflichtig war, wird auch das Jahreseinkommen mit 6 oder 7 Zwölfteln Kirchensteuer belastet – selbst wenn die Einkünfte alle erst nach dem Kirchenaustritt erzielt werden!