Kirchen- und Kneipenbesuch

„…die Menschen gehen aus dem gleichen Grund in die Kirche, aus dem sie
in die Kneipe gehen: um sich selbst zu verdummen, um ihre Nöte zu
vergessen, um sich für ein paar Minuten ganz zu vergessen, um frei und
glücklich zu sein.“

Michail Bakunin

Jahr des Kirchenaustritts ausgerufen

Jahr des Kirchenaustritts ausgerufen
IBKA Pressemitteilung vom 10.11.2010

Unter dem Motto „Mehr Netto, mehr Freiheit, mehr Solidarität!“ rufen Organisationen der säkularen Szene zum 11.11. das Jahr des Kirchenaustritts aus. „Es ist ein Mythos, dass die Kirchensteuer primär für mildtätige Zwecke eingesetzt wird. Deshalb muss sich auch niemand wegen eines Kirchenaustritts ein schlechtes Gewissen machen lassen“, sagt René Hartmann, Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), der die Aktion federführend unterstützt. „Wer aus der Kirche austritt, kann nicht nur Geld sparen, sondern zugleich auch ein Zeichen gegen den staatlichen Kirchensteuereinzug und für die Trennung von Kirche und Staat setzen.“

Ziel der Aktion ist es zu verdeutlichen, dass Menschen, die aus der Kirche austreten, keineswegs Trittbrettfahrer im Sozialstaat sind.

„Ein Normalverdiener mit einem Bruttogehalt von 25.000 Euro kann durch einen Kirchenaustritt im Jahr etwa 170 Euro sparen. Wenn nur die Hälfte des eingesparten Geldes direkt an soziale Organisationen gespendet wird, dient dies dem Allgemeinwohl mehr als eine Kirchenmitgliedschaft. Denn nur etwa 10% der Kirchensteuer werden für öffentliche soziale Zwecke aufgewendet“, rechnet Hartmann vor.

Detaillierte Information dazu und weitere Argumente für einen Kirchenaustritt finden Interessierte unter www.kirchenaustrittsjahr.de. Die Organisatoren der Aktion wollen ferner mittels Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Plakataktionen über das Finanzgebahren der Kirchen informieren.

Zu den Unterstützern der Aktion gehören: Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), Giordano Bruno Stiftung (gbs), Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg)-Bayern, denkladen.de

Hintergrund:

Alle Jahre wieder wird die Forderung erhoben, dass Konfessionslose zu einer Sondersteuer herangezogen werden sollen. Im Dezember 2009 war es der Präsident des „Instituts für Wirtschaftsforschung“ Ulrich Blum, der behauptete, ein Kirchenaustritt wirke sich aus wie „moralisch verwerfliche Steuerhinterziehung“ und daran die Forderung nach einer „Ethiksteuer“ anknüpfte. Mittels dieser wollte er das konfessionslose Drittel der Bevölkerung um 3,5 Milliarden Euro erleichtern. Als Begründung führte er unter anderem an, auch Konfessionslose würden soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft nutzen. Dass diese Einrichtungen (wie alle anderen sozialen Einrichtungen auch) zum größten Teil durch die Sozialversicherungen und staatliche Zuschüsse finanziert werden, erwähnte er nicht. Zudem verschwieg er, dass aufgrund des Subsidiaritätsprinzips in einigen Regionen Deutschlands überhaupt kein weltanschaulich neutrales Angebot zur Verfügung steht und Konfessionslose keine andere Möglichkeit haben, als auf kirchliche Sozialeinrichtungen zurückzugreifen.
Der Beitrag erschien am 24. Dezember 2009 auf RP-online.de.

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

November ist Kirchenaustrittsmonat

Wer im nächsten Jahr keine Kirchensteuer zahlen will, der muss noch diesem November seinen Kirchenaustritt erklären. Darauf weist Skydaddy auf seinem Blog hin.

Grund: In vielen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des Monats, der auf den Kirchenaustritt folgt. Wer erst im Dezember seinen Kirchenaustritt erklärt, ist dort somit im Januar noch kirchensteuerpflichtig. Da die Kirchensteuer anteilig vom Jahreseinkommen berechnet wird, muss der Betreffende selbst dann noch (anteilig) Kirchensteuer zahlen, wenn er erst später im Jahr zu versteuernde Einkünfte erzielt.

Dies bedeutet z.B. auch, dass es nicht ausreicht, im Juni seinen Kirchenaustritt zu erklären, wenn man ab Juli zu versteuernde Einkünfte erzielt. Da man dann immer noch (je nach Bundesland) 6 oder 7 Monate kirchensteuerpflichtig war, wird auch das Jahreseinkommen mit 6 oder 7 Zwölfteln Kirchensteuer belastet – selbst wenn die Einkünfte alle erst nach dem Kirchenaustritt erzielt werden!