Kein Mensch will etwas werden,
Ein jeder will schon was sein.
Johann Wolfgang von Goethe, Zahme Xenien
Goethe in der Campagna. Maler: Johann Heinrich Wilhelm Tischbein, 1787.
Statt einer roten Nelke
Wie an jedem zweiten Januarwochenende fand in kalten Berlin wieder die grösstenteils stalinistische Liebknecht-Luxemburg Demonstration statt. Statt Personenkult zu betreiben und mit nationalistischen Symbolen herumzuwedeln sollten die Bolschewisten lieber eine Nelke an den Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus legen. In der Interim stehen einige kritische Worte zum alljährlichen roten Aufmarsch:
http://schwarze.katze.dk/texte/lldemo01.html
NRW-Atheisten: Handreichung für konfessionsfreie Schüler
Wichtige Informationen des Atheistenverbandes für Eltern deren Kinder zur Schule gehen
Um den Jahreswechsel wählen viele Eltern die Grundschule oder suchen nach einer passenden weiterführenden Schule für ihre Kinder. Neben Bildungsangebot, Lehrerqualifikation und Erreichbarkeit ist auch die weltanschaulich-religiöse Ausrichtung ein wichtiges Kriterium für die beständig anwachsende Zahl nichtreligiöser Eltern. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) NRW stellt in seinem Internet-Angebot einen Fragebogen für Eltern zur Verfügung, mit dem sie die Wahrung der Religionsfreiheit ihrer Kinder bei Schulleitungen erfragen können.
„Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht und Schulgottesdiensten ist für Schülerinnen und Schüler freiwillig. Das regelt unser Grundgesetz. Viele Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen verwenden bedeutenden Ehrgeiz darauf, die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht zu behindern. Hier werden die Grundrechte der nichtreligiösen Schüler massiv verletzt!“ sagt IBKA-NRW Sprecher Rainer Ponitka. „Manche Grundschulen lassen Unterrichtsfächer beim gleichen Lehrer ineinander übergehen. Der Religionsunterricht hat keine verbindlichen Zeiten im Stundenplan. Es wird Eltern massiv erschwert, ihre Kinder vor religiöser Indoktrination zu schützen.“
Dem Fragebogen liegt die aktuelle Gesetzes- und Erlasslage in Nordrhein-Westfalen zugrunde. Erfragt wird die Beaufsichtigung der konfessionsfreien Schüler zur Zeit des Religionsunterrichtes, die verbindlichen Zeiten des Religionsunterrichtes im Stundenplan, sowie die Häufigkeit von Gottesdiensten im Schulhalbjahr.
Ponitka weiter: „Der Religionsunterricht hat die Aufgabe, die Glaubensinhalte der Religionsgemeinschaften als bestehende Wahrheiten zu vermitteln. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1987 bestätigt. Somit kann man den Religionsunterricht als pure Mitgliederschulung der Religionsgemeinschaften bezeichnen.
Nirgendwo sonst im schulischen Bereich wird so viel kriminelle Energie darauf verwendet, die bestehende Rechtslage zu umgehen und nichtreligiöse Menschen in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte zu behindern.“
Hintergrund: Der IBKA in Nordrhein-Westfalen berät seit dem Schuljahr 2007/2008 nichtreligiöse Schüler, Eltern und Lehrer und unterstützt sie in der Wahrung ihrer Religionsfreiheit.
Fragebogen für Eltern: HIER
Schulrundschreiben 2009/10: HIER
AG Schule der IBKA: HIER
Kirchensteuer? Nein danke!
Aus der Selbstdarstellung der informativen Seite www.kirchensteuer.de:
Sicherlich haben auch Sie sich schon einmal gefragt, wie es wirklich um die Finanzen der Kirche bestellt ist und wie die vom Staat eingezogene Kirchensteuer tatsächlich verwendet wird. Diese Seite gibt aus säkularer Sicht Antworten auf diese Fragen. So finden Sie in der Rubrik Zahlen und Fakten umfangreiches Material zur Erhebung, der Höhe und zur Verwendung der Kirchensteuer. Außerdem finden Sie dort Informationen zur Finanzierung von kirchlichen Einrichtungen. Im Bereich Artikel finden Sie zudem zahlreiche Texte rund um die Kirchensteuer aus verschiedenen Medien.
Nach der Lektüre dieser Fakten dürfte für viele Leser ein Austritt nahe liegen, wie das funktioniert können Sie unter dem Punkt Kirchenaustritt nachlesen. Wenn Sie noch weitere Informationen brauchen, dann beachten Sie doch bitte unsere Literaturtipps und die Rubrik Externe Presse, wo sich Links zu lesenswerten Artikeln anderer Anbieter finden.
Mehr Netto, mehr Freiheit, mehr Solidarität
Unter dem Motto „Mehr Netto, mehr Freiheit, mehr Solidarität“ findet vom 11.11.2010 bis zum 11.11.2011 das Jahr des Kirchenaustritts statt. Nähere Infos sind auf www.kirchenaustrittsjahr.de zu finden.
Aus der Kirche austreten!?
Warum eigentlich nicht…
Sie kennen die Warnungen: Wenn die Kirchen nicht wären, würde der Sozialstaat zusammenbrechen. Ohne die Kirchensteuer könnte das Netz an Krankenhäusern, Kindergärten und Sozialstationen nicht aufrecht erhalten werden. Und wer aus der Kirche austritt, verhält sich als unsozialer „Trittbrettfahrer“.
Doch der Heiligenschein trügt: Im Hinblick auf die Finanzierung ist in sozialen Einrichtungen, auch wenn „Kirche“ draufsteht, nur selten „Kirche“ drin. Krankenhäuser und Altenheime werden nicht aus der Kirchensteuer finanziert, sondern aus den Töpfen der Sozialversicherungen. Bei anderen Einrichtungen wie Kindergärten ist die kirchliche Beteiligung an den Kosten gering. Insgesamt geben die beiden großen Kirchen nur rund 10% ihrer Kirchensteuereinnahmen für öffentliche soziale Zwecke aus – Tendenz fallend. Dafür lassen sie sich von der öffentlichen Hand alljährlich in Milliardenhöhe bezuschussen, sogar zahlreiche Bischöfe beziehen ihr Gehalt durch das jeweilige Bundesland.
Wenn Sie keine religiöse Bindung an die Kirche haben und nur aus sozialem Verantwortungsbewusstsein Mitglied geblieben sind, müssen sie sich also kein schlechtes Gewissen machen lassen, wenn Sie aus der Kirche austreten. Im Gegenteil. Selbst wenn Sie nur die Hälfte der gesparten Kirchensteuer direkt sozialen Einrichtungen zukommen lassen, haben Sie deutlich mehr für das Allgemeinwohl getan.
Mit einem Kirchenaustritt bleibt Ihnen Netto mehr in der Tasche, Sie haben die Freiheit zu entscheiden, welches Projekt Ihre Spende am dringendsten braucht, und können so viel Gutes tun.
Helfen Sie beim Aufbau einer gerechteren Gesellschaft.
Treten Sie jetzt aus der Kirche aus und unterstützen Sie soziale Einrichtungen direkt!